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Archiv-Artikel

Konsequenzen für Kadi & Co

Der Benchmark-Bericht über die Bremer Justiz dürfte Auswirkungen auf die künftige Verteilung von Geldern haben. Die gut Platzierten haben dabei bessere Karten als die Schlusslichter

Von ksc

Die bisweilen nicht gerade schmeichelhaften Fakten liegen auf dem Tisch, jetzt sollen Konsequenzen aus dem Benchmark-Bericht über die Arbeit der rund 240 Bremer Richter und Staatsanwälte gezogen werden, der am Dienstag vorgestellt worden war (die taz berichtete).

„Über Weihnachten gucken wir uns das an, zum Jahresbeginn legen wir los“, sagt Rolf Sauerwald vom Justizressort. Auch Hermann Kuhn, der justizpolitische Sprecher der Grünen, glaubt, dass auf der nächsten Sitzung des Rechtsausschusses am 15. Januar bereits erste Konsequenzen aus dem Bericht gezogen werden könnten. Allerdings hofft er, dass die Richter die Reformen selber in die Hand nehmen. Kuhn: „Eigentlich lege ich da auf die Politik nicht so großen Wert.“ Es geht um die Unabhängigkeit der Justiz.

Eine 13-köpfige Kommission unter Leitung von Frank Haller vom BAW Institut für Wirtschaftsforschung hatte zusammen mit dem Bremer Justizressort die Leistung der Bremer Justizbehörden mit denen in ganz Deutschland verglichen – ohne zusätzlichen Personalaufwand. Herausgekommen bei dem bislang deutschlandweit einzigartigen Projekt ist ein knapp 600 Seiten dicker Wälzer, mit dem Kadi & Co. an der Weser in Zukunft grundlegend reformiert werden sollen.

Der Bericht dürfte vor allem Auswirkungen auf die künftige Verteilung von Geldern haben. Dabei, so Sauerwald, „dürften diejenigen, die gut abgeschnitten haben, bessere Karten haben“. Die Kommission hatte es ausdrücklich vermieden, Gesamtnoten zu vergeben. Deshalb ist noch immer nicht ganz geklärt, was denn „gutes“ oder „schlechtes“ Abschneiden eigentlich heißt. Beispiel: Die Bremer Staatsanwaltschaft. Das Kommissionsurteil über die Arbeit der rund 40 Strafverfolger ist zweideutig. Bei ihrem Arbeitspensum landeten sie zwar mit 850 „Erledigungen“ pro Jahr im Vergleich mit den westdeutschen Ländern auf Platz 3. Dafür „bummeln“ sie aber offenbar auch ein wenig: Die Staatsanwälte benötigen 2,5 Monate pro Fall, das bedeutet Platz 9. Westdeutsche Staatsanwälte brauchen im Durchschnitt nur 1,9 Monate.

Klar benötigen wir länger, rumoren die schwarzen Roben: Dafür liefere die Bremer Polizei auch häufig nicht besonders gut ausgearbeitete Berichte, auf denen sie ihre Anklagen aufbauen können. Außerdem sei in der Vergangenheit die Zahl der Schreibkräfte in der Behörde massiv reduziert worden. Auch das führe zu längeren Bearbeitungszeiten. Ob die miese Platzierung Konsequenzen für die Staatsanwälte hat, ist noch nicht ausgemacht.

Auf jeden Fall plant das Justizressort, „in absehbarer Zeit“ einen Termin mit Vertretern der Sozialgerichte. Sie waren im Bundesvergleich besonders häufig Schlusslicht gewesen. ksc