: Doktor Hartwig darf nicht lehren
Internen Ermittlungen zufolge hat der beurlaubte Leiter des Gesundheitsamtes, durch den Fall „Kevin“ in die Kritik geraten, seine Pflichten keineswegs verletzt. Derzeit ist Hartwig als Hartz-IV-Forscher an der Hochschule „geparkt“
Jürgen Hartwig forscht an der Hochschule Bremen. Lehren darf er dort nicht. Und was der beurlaubte Leiter des Amtes für Soziale Dienste macht, wenn der Vertrag ausläuft, weiß im Sozialressort niemand. Ausgeschlossen wird nur, dass er auf den alten Posten zurückkehrt. Und sicher ist, dass ihm der oder die Sozialsenatorin eine neue Stelle schaffen muss: Hartwig ist Beamter. Und: Nicht einmal Anhaltspunkte für einen Verletzung seiner Amtspflichten haben die internen Ermittlungen ergeben. Das von Hartwig selbst angestrengte Disziplinarverfahren ist eingestellt: Reinwaschung abgeschlossen, Zweck erfüllt.
In Bedrängnis gekommen war der Amtsleiter durch den Fall „Kevin“. Und seine Aussage vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss „Kindeswohl“ hatte ihm keine Sympathien eingetragen: Hartwig ist nicht nur Beamter, sondern Beamter durch und durch – sein Vokabular technokratisch, sein Auftreten unemotional, sein Führungsstil herrisch. Geschildert hatte er im Untersuchungsausschuss, dass er diverse Umstrukturierungen im Amt nach politischen Vorgaben „umzusetzen hatte“ – was ein Amtsleiter eben so zu tun hat – nur wären Tränen hier wirksamer gewesen. Dass er sich wegen des Personalmangels nie an die Presse gewandt habe, schilderte er auch: ein Ausweis von Loyalität. Und beamtenrechtlich ein dickes Plus. Und tatsächlich profitabel für die politische Führung: Hätte Hartwig früher durch flammende Appelle auf die Misere im Sozialamt aufmerksam gemacht, dann hätte er keinen guten Sündenbock abgegeben.
„Moralisch halte ich das nicht für richtig“, so Klaus Möhle, der für die Grünen im Untersuchungsausschuss saß. Allerdings sei ein Disziplinarverfahren tendenziell unabhängiger als ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss, so der Bremer Verwaltungsrechtler Friedrich Lehmann. „Juristisch hat das eine ganz andere Qualität“, so der Hochschul-Professor. Während Untersuchungsausschüsse von politischem Personal geführt werden, sei als Ermittler im Disziplinarverfahren zwingend „eine unabhängige Person“ vorgeschrieben. Und anders als das Arbeitsrecht, „das eher schwarz-weiß malt“, stehe beim Beamtenrecht „ein ganzes Arsenal an Sanktionsmaßnahmen“ zu Gebote – von der Minderbesoldung bis zur „Entfernung aus dem Amt“.
An der Hochschule wird der promovierte Erziehungswissenschaftler keine Karriere machen: „Im Zuge der Amtshilfe“, so Sprecher Ulrich Berlin, habe Hartwig dort seine wissenschaftliche Tätigkeit aufgenommen – bezahlt allerdings von Soziales. Die Vereinbarung sehe „keine Übernahme“ vor und auch keine Verlängerung. Sprich: Wenn der Vertrag Hartwigs als Amtsleiter ausläuft, rutscht er zurück ins Sozialressort. Zudem hat sich die Hochschule verbeten, dass Hartwig als Lehrender auftritt: Erforschen wird er, welche Auswirkungen die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe bei den Betroffenen hat. Und zwar auf die Kinderbetreuung.
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