WAS GEGEN NS-SOUVENIRS AUF FLOHMÄRKTEN GETAN WERDEN KANN : SS-Runen im Kofferraum
Mit dem Frühling beginnt auch im Norden wieder die Saison für Freiluftflohmärkte: Altgedientes und Kurioses wird wieder auf Tapeziertischen und aus Kofferräumen zum Kauf angeboten – Neonazis und alte Kameraden finden darunter auch manch braunes Schnäppchen. In den Bücherkisten etwa ein Klassiker der Rassentheorie, Houston Stewart Chamberlains „Rasse und Persönlichkeit“ aus dem Jahr 1925, oder alte Anstecker mit der Doppel-Sieg-Rune: Auf solchen „Nazi-Krempel“ stießen unlängst Flohmarktbesucher in Göttingen und wandten sich an die örtlichen Grünen.
Dagmar Sakowsky, kulturpolitische Sprecherin der Grünen-Ratsfraktion erfragte, inwieweit die städtische Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung (GWG), die die Nutzungsflächen vermietet, auf solche Fälle vorbereitet sei. „Wir wollen nicht so tun, als hätte es die Nazi-Diktatur nicht gegeben, sondern den Handel mit solchen Gegenständen unterbinden“, sagt Sakowsky.
In der Antwort der Verwaltung wird auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen der GWG verwiesen: Demnach ist es verboten, „rassistische, fremdenfeindliche und radikale Propagandamaterialien“ anzubieten, ebenso der Verkauf von „NS-Waren und Symbolen“. Ähnlich ist es in Kiel, wo das Bürger- und Ordnungsamt verantwortlich ist: Nicht erlaubt sind hier „Lebensmittel, lebende Tiere, Pflanzen, Waffen, pornographische Werke und NS-Produkte“.
Auch private Marktveranstalter versuchen, solche Geschäfte zu unterbinden: In Hamburg richtet die Firma „Kreaktiva“ diverse Trödel- und Flohmärkte aus – und Nazi-Devotionalien seien „natürlich verboten“, sagt eine Mitarbeiterin.
Vor Ort ist die Überprüfung des Angebots allerdings schwierig. Dagmar Sakowsky denkt, Hinweise an die Marktleitungen dürften hilfreich sein. Diese wieder versichern einhellig, solchen Beschwerden werde „unverzüglich nachgegangen“.
Hinweis: ANDREAS SPEIT arbeitet als freier Journalist und Autor über die rechte Szene nicht nur in Norddeutschland