piwik no script img

Archiv-Artikel

USA gewähren Deutschen politisches Asyl

JUSTIZ Damit sie ihre Kinder zu Hause unterrichten kann, siedelt Familie Romeike aus Baden-Württemberg in den US-Staat Tennessee über. Ein amerikanisches Gericht urteilte, die Romeikes würden politisch verfolgt

Berlin taz | Aus religiösen Gründen will Familie Romeike ihre fünf Kinder zu Hause unterrichten. In Deutschland ist das aber verboten. Deshalb verließ die strenggläubige Familie im Januar 2008 die Bundesrepublik in Richtung USA, wo ihr ein Einwanderungsgericht in Tennessee am Dienstag politisches Asyl gewährte. Das berichtete die „Home School Legal Defense Association“ auf ihrer Webseite.

Richter Lawrence O. Burman begründete sein Urteil, der Familie in Tennessee politisches Asyl zu geben, wie folgt: „Menschen, die ihre Kinder zu Hause unterrichten wollen, sind eine besondere soziale Gruppe, die die deutsche Regierung zu unterdrücken versucht.“ Daher habe Familie Romeike „eine begründete Furcht vor Verfolgung“ und könne in Tennessee bleiben.

Das Ehepaar Uwe und Hannelore Romeike kommt aus Bissingen in Baden-Württemberg. Zusammen haben sie fünf Kinder, die im Alter von drei bis elf Jahren sind. Da sich die Familie um die religiösen Erziehung ihrer Kinder sorgte, wollte sie ihre Kinder nicht auf eine öffentliche Schule schicken. Vater Romeike sagte, Schulbücher enthielten Formulierungen und Vorstellungen, die sich mit den Werten seiner Familie nicht vereinbaren ließen. Ein Schlüsselerlebnis, so berichtete Romeike gegenüber der Süddeutschen, sei für ihn ein Schulbuch gewesen, in dem obszöne Ausdrücke für Geschlechtsverkehr gestanden hätten.

Daher wollte das Paar seine Kinder zu Hause unterrichten. 2006 nahm Uwe Romeike die drei ältesten Kinder von der Grundschule. Wie Thomas Hilsenbeck, Pressesprecher des Kultusministeriums in Baden-Württemberg, berichtete, habe das Land mit der Familie gesprochen, ihr angeboten, die Kinder auf einer Privatschule aufzunehmen oder eine eigene Privatschule zu gründen. „Als das nichts brachte, waren andere Maßnahmen notwendig“, sagt der Sprecher.

Im Mai desselben Jahres bestätigte das Bundesverfassungsgericht, dass die Schulpflicht einzuhalten und Verstöße dagegen als Ordnungswidrigkeit zu ahnden seien. Im Oktober stand dann zum ersten Mal die Polizei vor der Tür und brachte die Kinder in die Schule.

Familie Romeike ist kein Einzelfall. In Hessen droht der Familie Dudek, die ihre Kinder christlich erzogen haben möchte, eine Freiheitsstrafe auf Bewährung. Im November verurteilte ein Gericht die Familie zu einer Geldstrafe.

Im August 2008 zog Familie Romeike dann nach Tennessee und beantragte dort politisches Asyl.

Der Grund für die Wahl der USA lag dabei auf der Hand. Wie Thomas Hase, Professor für Religionswissenschaften aus Leipzig, erklärt, gelte dort lediglich eine Unterrichtspflicht, Unterricht zu Hause ist demnach erlaubt. In der Bundesrepublik hingegen gelte die Schulpflicht, Eltern müssen ihre Kinder in eine staatlich kontrollierte Schule schicken. „Deutschland ist damit ein Einzelfall in der EU“, sagt Hase. Es sei daher nicht abwegig, von einem „Schulzwang“ zu sprechen.

Hase findet es auf der einen Seite wichtig, dass sich die Gerichte an das Grundgesetz hielten und Eltern trotz der Berufung auf ihren Glauben sich nicht alles erlauben könnten. Er gibt aber auf der anderen Seite auch zu bedenken, dass es nicht erwiesen sei, dass Kinder davon Schaden nehmen. „Hier kann durchaus ins Ausland geschaut werden“, resümiert er.

Dieser Ansicht ist auch die Home School Legal Defense Association. Für die Gesellschaft ist es bewiesen, dass Kinder, die zu Hause Unterricht erhielten, „akademisch und sozial hervorragen“. Deren Anwalt Mike Donnelly, der auch die Familie vertrat, erklärte, es sei eine Schande, dass eine westliche Nation sich nicht an Menschenrechte halte. Dabei spielte der Anwalt auf die Religionsfreiheit an. LUKAS DUBRO