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Archiv-Artikel

ASYL-URTEIL Afghanin kann in Deutschland bleiben

STUTTGART | Eine 37-jährige Afghanin muss nach 17 Jahren Asyl in Deutschland wegen ihres westlichen Lebensstils nicht zurück in ihr Geburtsland. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat die Mutter von drei Kindern mit deutschen Pässen weiter Anrecht auf Asyl wegen geschlechtsspezifischer Verfolgung. Der Widerruf der Asylberechtigung durch das Flüchtlings-Bundesamt wurde für rechtswidrig erklärt. Wegen ihres westlichen Lebensstils wäre sie in Afghanistan bedroht, urteilten die Richter. (dpa)