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Archiv-Artikel

Haftstrafen für Brandanschläge

Nach Brandanschlägen auf Wohnhäuser in Rudow hat das Landgericht Berlin am Mittwoch zwei Schüler zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Gegen die 17- und 19-Jährigen wurden wegen versuchten Mordes und versuchter schwerer Brandstiftung Jugendstrafen von drei Jahren und zehn Monaten sowie vier Jahre und acht Monaten verhängt. Das Gericht befand die jungen Männer für schuldig, im März und April vergangenen Jahres aus fremdenfeindlichen Motiven heraus zwei von Ausländern bewohnte Häuser im Neuköllner Stadtteil Rudow mit Molotowcocktails beworfen und damit den Tod der zum Teil schlafenden Bewohner billigend in Kauf genommen zu haben. Die Brandsätze hatten leichte Brandspuren verursacht. Das Gericht war überzeugt, dass die Angeklagten die Taten begingen, „um die Leute zu vertreiben“ und „Angst und Schrecken“ zu verbreiten. DDP