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Archiv-Artikel

Flüstersprache auf fünf Metern

Ob Kapitän oder Schiffsjunge, wer unter deutscher Flagge zur See fahren will, muss die Seediensttauglichkeitsprüfung bestehen. Zuständig dafür ist der seeärztliche Dienst

Von WIE

Wer auf Seeschiffen unter deutscher Flagge fährt, muss alle zwei Jahre seine „Seediensttauglichkeit“ prüfen lassen. Genaueres regelt eine Verordnung von 1970, in der die Anforderungen minutiös aufgeführt sind.

So müssen „Besatzungsmitglieder des Decksdienstes sowie Seefunker Flüstersprache auf eine Entfernung von 5 Metern mit dem jeweils dem Untersucher zugewandten Ohr verstehen“. Für „Besatzungsmitglieder anderer Dienstzweige“ dagegen reicht es, „Sprache gewöhnlicher Lautstärke auf eine Entfernung von 5 Metern mit dem jeweils dem Untersucher zugewandten Ohr“ zu verstehen. Lässt das Gehör nach, ist die Verordnung gnädig. „Bei Nachuntersuchungen genügt es, wenn Sprache gewöhnlicher Lautstärke mit beiden Ohren zugleich auf eine Entfernung von 3 Metern verstanden wird; das Gesicht muss dabei dem Untersucher abgewandt sein“, heißt es in dem entsprechenden Paragrafen.

Auch die Anforderungen an „Sehvermögen und Farbtüchtigkeit“ sind genau geregelt. Für das Sehvermögen gibt es Dioptrienvorgaben, die nicht unterschritten werden dürfen. Die „Farbtüchtigkeit“ ist wichtig für das Erkennen der Seezeichen, in der Verordnung heißt es dazu: „Farbtüchtigkeit ist gegeben, wenn die Farbtafeln zweier anerkannter Systeme richtig und schnell erkannt werden.“

Von vornherein nicht seediensttüchtig ist, wer kleiner ist als 1,50 Meter oder weniger wiegt als 45 Kilo. „Eine gewisse körperliche Robustheit“ werde vorausgesetzt, sagt Bernd Schepers, Leitender Arzt der Seeberufsgenossenschaft Hamburg. Schepers hat die Dienstaufsicht über die deutschen Seetauglichkeitsprüfungen und damit den Überblick: 21.000 Untersuchungen seien im vergangenen Jahr für die deutsche Flagge durchgeführt worden, sagt Schepers, der vor seinem Medizinstudium selbst zur See gefahren ist.

Außenstellen des seeärztlichen Dienstes gibt es in Rotterdam und Antwerpen, die größte befindet sich in Manila – auch die philippinischen Matrosen, die unter deutscher Flagge fahren, müssen sich der Seetauglichkeitsprüfung unterziehen. „Da kommen Leute, die haben noch nie einen Arzt gesehen“, sagt Schepers.

Die Seediensttauglichkeitsprüfung muss alle zwei Jahre wiederholt werden, bei Stewards und Küchenpersonal sogar jedes Jahr. WIE