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Archiv-Artikel

Langmut für Nazi-Sänger

OLDENBURG dpa ■ Nach dem Singen eines Nazi-Liedes an einem Delmenhorster Gymnasium hat das Verwaltungsgericht Oldenburg die Entlassung des Lehrers aus dem Beamtenverhältnis auf Probe ausgesetzt. Die Dienstunfähigkeit sei nicht mit der erforderlichen Sicherheit festzustellen, teilte das Gericht gestern mit. Einiges spreche dafür, dass der Mann in einigen Monaten wieder unterrichten könne. Gegen die Entscheidung kann die Landesschulbehörde Beschwerde einlegen. Im Februar hatte der Lehrer Zehntklässler zum Singen eines Nazi-Liedes aufgefordert.