: „Enthüllungen sind notwendig“
INFORMATIONEN Die Europäische Union will Konzerne besser vor Wirtschaftskriminalität schützen. Sie plant eine einheitliche Richtlinie zum Geheimnisverrat. Die Wikileaks-Aktivistin Sarah Harrison befürchtet: Diese Pläne werden Whistleblowern schaden
■ ist eine britische Journalistin und führende Mitarbeiterin von Wikileaks. Sie gilt als engste Beraterin von Julian Assange und begleitete Edward Snowden im Sommer 2013 auf seinem Flug von Hongkong nach Moskau.
VON SVENJA BERGT UND MARLENE HALSER
taz: Frau Harrison, die EU will Unternehmen besser vor Wirtschaftskriminalität schützen. Sie fürchten nun, dass dadurch Whistleblowern das Leben schwer gemacht wird. Warum?
Sarah Harrison: Weil die Definition von Betriebsgeheimnissen in dem Vorschlag für die Richtlinie extrem vage ist. Sie umfasst alle vertraulichen Informationen – unabhängig vom Zweck der Enthüllung.
Ist es nicht trotzdem wichtig, gegen Wirtschaftsspionage vorzugehen?
Einige der größten Fälle von Wirtschaftsspionage, die wir in den vergangenen Jahren hatten, sind erst durch die Enthüllungen von Edward Snowden ans Licht gekommen. Von der Spionage betroffen waren auch europäische Unternehmen, zum Beispiel der Telekommunikationsanbieter Belgacom oder das SWIFT-Bankennetzwerk. Whistleblower können also zur Aufdeckung beitragen.
Und das heißt?
Bei den Plänen der EU werden die Interessen von großen, multinationalen Unternehmen über die Interessen der Öffentlichkeit gestellt – dafür haben die Konzerne einiges an Lobbyismus gemacht. Aber es sind nicht die Konzerne, die darüber entscheiden sollten, was die Öffentlichkeit wissen muss. Im Gegenteil: Unternehmen haben ein Interesse, wichtige Informationen geheim zu halten, wenn die Veröffentlichung ihnen schaden könnte. Darum braucht es Whistleblower.
Die geplante Richtlinie der EU enthält auch Regeln zum Whistleblowing. Reichen die nicht aus?
Die würden in der Praxis nicht viel nützen. Sie erlauben etwa, im öffentliche Interesse Informationen zu veröffentlichen, um Missstände bekannt zu machen, aber nur, wenn es „notwendig“ ist. Aber woher soll man denn im Vorfeld wissen, ob eine Enthüllung notwendig ist oder nicht? Das lässt sich erst hinterher bewerten. Und genau diese Unsicherheit ist ein enormes Hindernis für Whistleblower und Journalisten.
Unternehmen halten den Schutz von Betriebsgeheimnissen für wichtig für ihr Geschäftsmodell.
Eigentlich geht der Trend bei den wirklich innovativen Unternehmen eher in Richtung Open Data. Toyota und Tesla zum Beispiel, als Entwickler von Wasserstoffautos, haben sich entschieden, ihre Patente offenzulegen. Damit können sie zwar auch Konkurrenten einsehen, aber die Entwicklung und der Einsatz einer neuen Technologie beschleunigt sich. Man kann also nicht sagen, dass Betriebsgeheimnisse das sind, was echte Innovation braucht.
Wenn die EU sich mit ihrem Plan durchsetzt, sind es letztlich Richter, die darüber entscheiden, ob jemand ein Whistleblower ist oder ein Krimineller. Was bedeutet das für Informanten?
Richter entscheiden nicht immer im Sinne des öffentlichen Interesses. Und selbst wenn wir in einer solchen Welt leben würden – die Bedrohung beginnt schon vorher. Nämlich dann, wenn potenzielle Whistleblower auf eine Veröffentlichung verzichten, zum Beispiel weil sie Angst davor haben, dass ihr Arbeitgeber vor Gericht geht. Und dazu kommt: Laut dem Plan der EU gehen nicht nur die Informanten das Risiko ein, verklagt zu werden, sondern auch Medien, die die Informationen veröffentlichen.
■ Das Vorhaben: Im Mai entscheidet der Rechtsausschuss im Europäischen Parlament über einen Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zum Betriebsgeheimnis. Die Richtlinie soll verhindern, dass Betriebsgeheimnisse weitergegeben werden und Unternehmen dadurch Schaden erleiden.
■ Die Kritik: Sarah Harrison fordert mit anderen Unterzeichnern in einem offenen Brief, die geplante Richtlinie noch einmal zu überdenken. Was ein schützenswertes Betriebsgeheimnis ist und was geheime Informationen von öffentlichem Interesse sind, sei in dem Entwurf nicht klar genug von einander abgegrenzt. Whistleblower sollen keine Strafverfolgung fürchten, so der „Europäische Appell“ (in voller Länge unter taz.de/!157705).
■ Die Unterscheidung: Whistleblower sind Menschen, die das Wohl von anderen über ihr eigenes stellen und Informationen von öffentlichem Interesse enthüllen. Zum Beispiel fehlende Sicherheitsvorkehrungen in einem Atomkraftwerk. Als Verräter oder – je nach Art der Tat – Denunzianten gelten dagegen Menschen, die eine Situation zu ihrem eigenen Vorteil und zum Nachteil anderer nutzen wollen. Zum Beispiel ein Mitarbeiter, der ein Patent seines Arbeitgebers an die Konkurrenz verkauft.
In Deutschland ist der Schutz von Whistleblowern gering. Die Bundesregierung hat etwa den G-20-Plan gegen Korruption, der einen Basisschutz bietet, nicht ratifiziert. Können Sie sich erklären, warum?
Mir scheint, es gibt da eine Diskrepanz zwischen der Regierung und der Bevölkerung. In Deutschland befürworten viele Bürger etwa ein Asyl für Snowden, seine Enthüllungen haben hier ein großes Echo gefunden. Ich hoffe, die Regierung erkennt das eines Tages.
Wie könnte denn der Schutz von Whistleblowern verbessert werden?
Das Mindeste wäre, dass Informanten sich immer auf das öffentliche Interesse berufen können. Die, die das größte Risiko eingehen, wie etwa Snowden, werden aber realistischerweise nie Sicherheit erwarten können. Ich glaube daher, man bräuchte eine Übereinkunft, dass, wo Informanten nicht geschützt werden, sie zumindest in einem anderen Land Asyl beantragen können.