CHRISTIAN RATH ÜBER DIE FESTNAHME VON AHMED MANSUR: Staatliche Freiheitsberaubung
Die Festnahme von Ahmed Mansur war wohl auf jeden Fall ein Skandal. Entweder zeigt sie systemische Probleme im deutschen Fahndungs- und Auslieferungsrecht. Oder es handelt sich um eine Willfährigkeit gegenüber der ägyptischen Regierung. Der Skandal ist mit der Freilassung des ägyptischen Al-Dschasira-Journalisten jedenfalls nicht beendet.
Systemisch wäre der Skandal, wenn politisch verfolgte ausländische Journalisten bei uns regelmäßig erst einmal zwei Tage festgenommen werden – bis geklärt ist, dass sie ohnehin nicht ausgeliefert werden können. Die Bundesregierung hat am Montag zwar in gebotener Schnelligkeit geprüft und klargestellt, dass eine Auslieferung Mansurs überhaupt nicht infrage kommt. Zum gleichen Ergebnis hätten die beteiligten Regierungsstellen aber schon im letzten Herbst kommen können und müssen, als sie monatelang prüften, ob nach Mansur gefahndet werden darf. Offensichtlich hat man aber eine mehrtätige Inhaftierung in Kauf genommen. Das ist staatliche Freiheitsberaubung.
Spezifisch wird der Skandal, wenn man die Unterlagen betrachtet, die den deutschen Regierungsstellen im Fall Mansur vorlagen. Dass hier politische Verfolgung mit den Mitteln des Strafrechts betrieben wurde, war mit Händen zu greifen. Wer sogar in einem solchen Fall eine Fahndung zulässt, ist fehl am Platz.
Noch bedenklicher sind die Hinweise, dass es kein Automatismus war, der am Samstag zur Festnahme Mansurs führte, dass vielmehr doch auf eine Intervention Ägyptens reagiert wurde. Wie sonst wäre zu erklären, dass Mansur mehrfach und ohne Folgen mit seinem britischen Pass nach Deutschland ein- und ausreiste – und er dann nach Ausstrahlung einer Livesendung aus Berlin plötzlich doch festgenommen wird? Hier stinkt etwas.
Der Tag SEITE 2
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