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Archiv-Artikel

GEDULDETE AUSLÄNDER Sachsen hebt Residenzpflicht auf

DRESDEN | Nach Berlin und Brandenburg hebt nun auch Sachsen die Residenzpflicht für geduldete Ausländer auf. Ausländer im Status der Duldung können sich ab sofort im gesamten Freistaat frei bewegen, teilte das sächsische Innenministerium mit. Das Aufenthaltsgesetz des Bundes lässt diesen Spielraum zwar zu. Wie bei Asylbewerbern auch war der Bewegungsspielraum der Geduldeten aber bislang auf den Landkreis oder die kreisfreie Stadt beschränkt. Für Asylbewerber im laufenden Verfahren bleibt die Residenzpflicht bestehen. Hier hat das Land keinen Ermessensspielraum. Die Neuregelungen wurden parallel zur Vorstellung des Jahresberichts des sächsischen Ausländerbeauftragten bekannt gegeben. Der Ex-Wirtschaftsminister Martin Gillo (CDU) bemüht sich seit seinem Amtsantritt um eine deutlich liberalere Ausländerpolitik in Sachsen. So erhalten in fast allen Kreisen Asylbewerber wieder Verpflegungsgeld. Ein „Runder Tisch Anerkennung“ soll sich um die etwa 10.000 Fälle der Nichtanerkennung von ausländischen Abschlüssen und akademischen Graden kümmern. (taz)