: Brüssel will Sparer vor Bankenpleiten schützen
ANLEGER Spareinlagen sollen europaweit einheitlich gesichert werden – und nur bis zu 100.000 Euro
BRÜSSEL taz | Für 96 Prozent aller europäischen Sparer ist die Nachricht positiv: Die EU-Kommission plant ein Gesetz, wonach Bankguthaben und die Einlagen auf Girokonten bis 100.000 Euro aus dem jeweiligen nationalen Risikofonds garantiert sein sollen.
Lediglich 4 Prozent der Sparer haben mehr Geld bei einer Bank. Diese sollten ihr Guthaben mittelfristig auf mehrere Banken verteilen – dass eine Bank ihren Kunden höhere Garantien einräumt, ist dann nicht mehr möglich. Es sei denn, es geht nur um die Zwischenlagerung großer Summen wie etwa nach einem Hausverkauf. Binnenmarktkommissar Michel Barnier sagte am Montag, in den 27 EU-Staaten gebe es 40 unterschiedliche Bankgarantien. Nun werde für den Verbraucher endlich Klarheit geschaffen.
Beiträge nach Risiko
Den von der EU-Kommission geforderten nationalen Einlagensicherungsfonds in Höhe von 1,5 Prozent sämtlicher Sparguthaben des jeweiligen Landes sollen die Banken innerhalb von zehn Jahren ansparen. Ihre Beiträge sollen nach Risiko gestaffelt sein. Vorsichtig wirtschaftende Banken würden weniger belastet als Finanzinstitute mit hochriskanten Anlagen. Insgesamt entstehen in der EU so Reserven von knapp 150 Milliarden Euro. Geht eine Bank pleite, könnten die Sparer innerhalb einer Woche entschädigt werden. Bislang konnte das Monate dauern. Reichen die Reserven nicht, müssten die überlebenden Banken noch einmal Geld in Höhe von 0,5 Prozent der Sparguthaben nachschießen – europaweit knapp 50 Milliarden Euro. Genügt auch das nicht, kann ein Fonds „in begrenztem Umfang“ Geld von einem anderen borgen.
Die Deckungsumme war bereits in der Bankenkrise auf 100.000 Euro angehoben worden, allerdings befristet bis 2014.
Die EU-Kommission erhofft sich von der Reform, dass der Binnenmarkt für Finanzprodukte besser genutzt wird. Bislang scheuen sich viele Anleger, ein Konto bei einer Bank in einem anderen Mitgliedsland zu eröffnen, weil sie die Sprachbarriere oder bürokratische Schwierigkeiten fürchten. Künftig soll der Risikofonds des Landes eintreten, in dem der Kunde seinen Wohnsitz hat. Ein Portugiese mit einem Konto bei einer schwedischen Bank würde also zunächst aus dem portugiesischen Fonds entschädigt. Der könnte sich das Geld dann vom schwedischen Einlagensicherungsfonds zurückholen. DANIELA WEINGÄRTNER
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