Reue vor Versöhnung

Umgang mit Stasi-Spitzeln: SPD-Politiker Steffen Reiche fordert Entschuldigung der Täter

POTSDAM/WITTENBERG epd | In der Debatte über eine Versöhnung mit Stasispitzeln hat Brandenburgs Exbildungsminister Steffen Reiche (SPD) von den Tätern den ersten Schritt gefordert. „Die Opfer haben ein Recht auf Entschuldigung, auf Reue der Täter“, sagte der evangelische Theologe am Montag in Berlin. „Ohne diesen aktiven Schritt von den damals Aktiven kann es keine wirkliche Aussöhnung geben.“

Der Aufruf der mitteldeutschen Bischöfin Ilse Junkermann zur Versöhnung mit Stasispitzeln und ehemaligen Funktionären des DDR-Regimes war in den vergangenen Tagen auf Kritik unter anderem bei Opferverbänden gestoßen. Die seit elf Wochen im Amt befindliche und aus Stuttgart stammende Bischöfin hatte es in der vergangenen Woche auf der Synode der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland als Aufgabe der Kirche bezeichnet, bei der Aufarbeitung nicht nachzulassen und Versöhnung zu suchen, wo Bereitschaft vorhanden ist. Ihr Appell war am Wochenende ausdrücklich von der Synode unterstützt worden. Ähnlich hatte sich zuvor bereits der brandenburgische Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) geäußert, wofür auch er heftig kritisiert worden war. „Zwei Jahrzehnte nach dem revolutionären Umbruch in der DDR müssen wir in Deutschland endlich anfangen, es mit dem überfälligen Prozess der Versöhnung wirklich ernst zu meinen“, hatte Platzeck in einem Gastbeitrag für den Spiegel gefordert.

Die Vereinigung der Opfer des Stalinismus in Berlin bezeichnete die Äußerungen Junkermanns und den entsprechenden Beschluss der Synode als „schallende Ohrfeige“ für Verfolgte der SED-Diktatur. Eine Versöhnung könne nur dann erfolgen, wenn „die Täter des SED-Regimes“ Reue zeigen würden „oder reflektieren“, hieß es in einer Pressemitteilung am Wochenende. Dies gelte auch für ehemalige Stasimitarbeiter in den Reihen der Kirche selbst.

Reiche sagte, es sei für ihn zwar „nicht verstehbar, aber erklärbar“, warum Menschen „sich dem Dienst der Staatssicherheit unterworfen haben“. „Nicht erklärbar, nicht verstehbar und nicht entschuldbar“ sei es, „dass die Täter den Opfern für ihre Verbrechen, für das getane Unrecht, für das zugefügte Leid die Geste des Bedauerns, das Wort der Entschuldigung verweigern“.