VERWALTUNGSGERICHT BERLIN : Ärztlich assistierter Suizid nach Urteil erlaubt
BERLIN | Der Berliner Arzt Uwe-Christian Arnold darf in besonderen Fällen Todkranken beim Selbstmord helfen. Das stellte jetzt das Verwaltungsgericht Berlin fest. Ein entsprechendes Verbot der Berliner Ärztekammer aus dem Jahr 2007 sei rechtswidrig, urteilten die Richter gestern. Arnold darf einem Todkranken damit Medikamente geben, die sicher und schmerzlos zum Tod führen. Voraussetzung ist aber, dass er als Arzt eine lange und enge persönliche Beziehung zu dem Kranken aufgebaut hat. Der Todeswillige müsse außerdem „unerträglich und irreversibel“ an einer Krankheit leiden, heißt es in dem Urteil. Alternative Formen der Leidensminderung dürften nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Das Gericht betonte, dass der ärztlich assistierte Suizid nur in Ausnahmefällen zulässig sei. Gesunden und psychisch Kranken dürfe nicht bei der Selbsttötung geholfen werden. Uwe-Christian Arnold war damals Vizevorsitzender der Sterbehilfsorganisation Dignitas Deutschland und kündigte in Interviews (auch mit der taz) die Schaffung von Präzedenzfällen an. (Az.: VG 9 K 63.09) (taz)