: Streit über Gleichbehandlung von Homos
EINKOMMENSTEUER Koalition ist uneins, ob für homosexuelle Partner das Ehegattensplitting gelten soll
BERLIN dpa | Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will homosexuellen Paaren auch künftig nicht den Splittingvorteil heterosexueller Ehepaare bei der Einkommensteuer einräumen. Das Bundesverfassungsgericht hatte vergangene Woche die unterschiedliche Behandlung bei der Erbschaftsteuer als grundgesetzwidrig verworfen. FDP und Opposition forderten daraufhin, nun müsse auch die Benachteiligung der Homoehe bei der Einkommensteuer abgeschafft werden.
Laut Schäuble lässt das Urteil Unterschiede im Steuerrecht zu, wenn besondere Gründe vorliegen. „Ein solcher ist beim Ehegattensplitting die Förderung der Ehe, insbesondere im Hinblick auf ihre bleibende Bedeutung als typische Grundlage der Familie mit Kindern“, sagte Schäuble im Focus. Dagegen argumentierte der saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU) im Spiegel, es gehe beim Splitting um die gemeinsame Besteuerung von Ehepartnern als Wirtschaftsgemeinschaft. „Unter diesem Blickwinkel gibt es gute Argumente dafür, dass auch gleichgeschlechtliche Paare in den Genuss des Ehegattensplittings kommen.“ Auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sprach sich dafür aus.
Für den ersten parlamentarischen Geschäftsführer der SPD, Volker Beck, ist Schäubles Haltung eine „Provokation des Bundesverfassungsgerichts“. SPD-Fraktionsvize Joachim Poß forderte Schäuble auf, er solle „seine Blockadehaltung aufgeben“, sein Standpunkt sei falsch.
Ein Splittingvorteil für die rund 66.000 eingetragenen Lebenspartnerschaften würde nach dem Steuerwissenschaftler Frank Hechtner (FU Berlin) zu Steuerausfällen von etwa 145 Millionen Euro im Jahr führen.