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Archiv-Artikel

DAS DETAIL Zwölf Jahre in Deutschland

Ab wann gilt ein Mensch als „in Deutschland aufgewachsen“? Für Innenminister de Mazière (CDU) lautet die Antwort: Wenn er zwölf Jahre hier verbracht hat, davon mindestens vier zwischen dem zehnten und 16. Lebensjahr. Die Frage ist relevant, weil Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart haben, das Nachkommen von Einwanderern, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, künftig beide Pässe behalten dürfen – den deutschen und den ihrer ausländischen Eltern.

„Buchstabengetreu“ hat der Innenminister diese Vorgabe jetzt in einen Gesetzentwurf umgesetzt. Dafür musste er Kriterien entwickeln, wie genau „aufgewachsen“ zu definieren sei. Einen Schulabschluss oder Meldebescheinigungen sollen Betroffene künftig vorweisen, um ihre Verwurzelung in Deutschland belegen zu können.

Die SPD betrachtet das als reine Schikane. Schulabbrecher oder Menschen, die einen Abschluss im Ausland gemacht haben, ziehen dabei automatisch den Kürzeren. Sie stellen zwar nur eine kleine Minderheit: Als Richtwert hilft die Statistik, wonach sich von den Jugendlichen, die sich bisher bis zu ihrem 23. Lebensjahr für einen Pass entscheiden mussten, im Jahr 2013 nur rund 3 Prozent im Ausland aufhielten. Diese Schätzung hat der Mediendienst Integration durch eine Anfrage beim Innenministerium erfahren. Unter 4.734 potenziell Betroffenen waren das also gerade einmal 140 Personen. Trotzdem sollen auch alle anderen genötigt werden, einen Nachweis über ihren Aufenthalt in Deutschland zu erbringen, wenn sie beide Pässe behalten wollen.

Experten befürchten ein „Bürokratiemonster“, und drei von SPD und Grünen regierte Bundesländer laufen jetzt dagegen Sturm. Sie wollen im Bundesrat eine Initiative einbringen, um de Mazières Plan noch zu stoppen. Doch dieser Aufstand ist eher ein symbolischer. Denn die SPD-Spitze in Berlin sieht sich gegenüber ihrem Koalitionspartner, der Union, zu strikter Vertragstreue verpflichtet.              DANIEL BAX