: Neonazi-Prozess ohne Publikum
CHEMNITZ dpa ■ Das Chemnitzer Landgericht hat im Berufungsprozess gegen den mutmaßlichen Rädelsführer der verbotenen Neonazi-Gruppe „Sturm 34“ die Öffentlichkeit überraschend ausgeschlossen. Der Richter begründete seine Entscheidung damit, dass der Angeklagte bei einem der zu verhandelnden Fälle noch minderjährig war. Deshalb wurde auch die Nebenklage eines Opfers nicht zugelassen. Der Rechtsextremist muss sich wegen mehrfacher Körperverletzung verantworten. Das Amtsgericht Chemnitz hatte ihn deswegen zu 19 Monaten Haft verurteilt. Dagegen legten Verteidigung und Anklage Rechtsmittel ein.