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Archiv-Artikel

Arbeitskonflikt bei Spielgerätehersteller

FAU Gewerkschaft prangert Änderungskündigung beim Neuköllner Unternehmen Bally Wulff an

„Ich werde gegen die Verschlechterung meiner Arbeitsbedingungen kämpfen“, sagt Klaus Schreiber*. Schon seit 23 Jahren arbeitet der Siebdrucker im Stammwerk des Spielautomatenherstellers Bally Wulff am Neuköllner Maybachufer. Im vergangenen September erhielt er eine Änderungskündigung. „Die neue Stelle wäre mit Lohnminderungen von bis zu 30 Prozent verbunden gewesen, außerdem mit Abstrichen beim Urlaubsanspruch“, berichtet Schreiber der taz.

Er beauftragte den Berliner Arbeitsrechtler Klaus Stähle mit einer Klage gegen die Änderungskündigung. Nachdem ein Gütetermin vor dem Berliner Arbeitsgericht in der vergangenen Woche keine Annäherung brachte, ist nun auch ein letzter Einigungsversuch am Montag gescheitert. „Das Management wollte mit uns über die ökonomische Situation des Unternehmens reden, nicht aber über die von uns geforderte Umschulung des Mitarbeiters“, berichtet Andreas Förster, der in der Sektion Bau und Technik der Freien Arbeiter Union (FAU) für die Solidaritätskampagne zuständig ist.

Schreiber hatte sich an die anarchosyndikalistische Gewerkschaft gewandt, weil die ihm nicht nur eine juristische Unterstützung gewährleistet, sondern die Kampagne politisch begleitet. Im Rahmen eines Aktionstags unter dem Motto „Abgezockt, Bally Wulff“ am 18. November organisierte die FAU an zwölf Unternehmensniederlassungen in ganz Deutschland Kundgebungen, auf denen über den Konflikt informiert wurde.

Angst, sich zu exponieren

„Wir haben in der Belegschaft von Bally Wulff signalisiert, dass wir sie unterstützen. Aber es hat sich niemand an uns gewandt“, sagt dagegen Petra Jänsch von der Verwaltungsstelle der Berliner IG Metall gegenüber der taz. Einen Grund dafür sieht sie auch in dem unternehmensnahen Betriebsrat, der keiner Gewerkschaft angehöre. Klaus Schreiber berichtet, es gebe unter seinen KollegInnen viel Angst, sich zu exponieren. Gleichzeitig erhalte er aber aus der Belegschaft auch Anerkennung für seine Bereitschaft, sich zu wehren. In den kommenden beiden Wochen wird das Arbeitsgericht entscheiden, ob die Änderungskündigung rechtens ist. Die Geschäftsführer der Bally-Wulff-Entertainment GmbH erklärte sich grundsätzlich zu einer Stellungnahme bereit, die aber bis Redaktionsschluss nicht einging.

PETER NOWAK

* Name geändert