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Archiv-Artikel

HARTE REGELN IN HESSISCHER BADEANSTALT Kraulverbot und Tempolimit

GELNHAUSEN dpa/taz | Im Hallenbad des hessischen Gelnhausen wird hart durchgegriffen. In dem 25-Meter-Becken darf nicht jeder so schwimmen, wie er gerne möchte. Die dortige Badeordnung besagt: „Das Schwimmen in der Stilart Kraul-, Delfin- und Rückenkraulschwimmen während des öffentlichen Badebetriebs ist nur bei freigegebenen Bahnen erlaubt.“ Es gehe darum, die normalen Schwimmer vor den Leistungssportlern zu schützen, sagte Schwimmbaddirektor Volkmar Beer dem Gelnhäuser Tageblatt. Wer in der Badeanstalt gegen die Regeln verstößt und heimlich ein paar Züge krault, wird von den Anstaltswärtern „rau und ruppig“ zurechtgewiesen, wie Badegäste zu berichten wissen. Es wurde auch Zeit, dass harmlose Schwimmer vor den rücksichtslosen Wasserrowdys beschützt werden. Als nächstes sollte dringend noch ein Tempolimit eingeführt werden.