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Archiv-Artikel

Neue Hoffnung für die Wilmersdorfer Gartenzwerge

KLEINGÄRTEN Ein Gutachten der Linken vermutet den Grundstückswert niedriger als bisher angegeben

Kleinod oder Bebauungsland? Im Streit um die Kleingartenanlage Oeynhausen in Wilmersdorf hat sich nun die Linke zu Wort gemeldet. Nach dem Bürgerentscheid im Mai 2014, bei dem die Wähler in Charlottenburg-Wilmersdorf klar für den Erhalt der Kolonie gestimmt hatten, war ein Patt entstanden. Unter Hinweis auf eventuelle Entschädigungszahlungen an den Grundstücksbesitzer Lorac Investment Management gab das Bezirksamt den Fall im Sommer 2014 zur Prüfung in die Senatsinnenverwaltung.

Am Dienstag hat nun die Fraktion Die Linke ein neues Gutachten im Abgeordnetenhaus vorgestellt. Demnach ist das Grundstück der Kleingartenanlage als so genanntes Rohbauland anzusehen. Grund dafür sei die nicht gesicherte Erschließung, betonte Katrin Lompscher, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung der Linken. Eine Einstufung als Rohbauland hätte laut Lompscher zur Folge, dass die Entschädigungssumme deutlich unter der bisher bis zu 50 Millionen Euro gehandelten Marke bleiben könnte.

Das Gutachten gibt somit denjenigen neue Argumente, die sich für einen Erhalt der Anlage einsetzen, aber bisher mit dem Verweis auf millionenhohe Entschädigungszahlungen abgetan wurden. Das war auch das Ziel der Linken. Mit dem Gutachten wolle man die politische Hängepartie beenden, die hier zu Lasten der Kleingärtner auf Bezirks- und Landesebene ausgetragen werde, so Lompscher weiter.

Gut für Berlin

Das Papier ist aber nicht nur für die Kleingartenanlage Oeynhausen von großer Bedeutung: 2020 laufen die Schutzfristen zahlreicher Kleingartenanlagen in Charlottenburg-Wilmersdorf, aber auch im übrigen Berlin aus, Oeynhausen könnte ein Beispiel für den Umgang mit ihnen sein.

MARIE-THÉRÈSE HARASIM