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Archiv-Artikel

Rehe auf Abwegen

JUSTIZ Drei Brüder klauen eine Statue von einem Friedhof – und werden nur per Zufall erwischt

Nassan, Hicham und Rabih R. sind Profi-Angeklagte – jeder der drei Brüder wurde bereits mehrfach verurteilt, auch zu hohen Haftstrafen. Meistens ging es dabei um Drogen, mit denen sie gehandelt hatten. Am Montag saßen die in Beirut geborenen Geschwister vor dem Amtsgericht, wegen Pillepalle – betrachtet man es aus dem Blickwinkel von Intensivtätern.

Mit Körpereinsatz

Im Juli 2012 hatten sie vom Parkfriedhof in Lichterfelde die Bronzestatue „Ricke mit Kitz“ gestohlen. Sie stand auf dem Grab des 1934 verstorbenen Industriellen Wilhelm Forthmann und war vom Bildhauer Johann Robert Korn angefertigt worden. Die Staatsanwaltschaft ermittelte einen Wert von 30.000 Euro. Beim Abtransport der Statue waren die drei Angeklagten von der Polizei beobachtet worden. Nun gab es Bewährungsstrafen zwischen sieben Monaten und einem Jahr.

Über ihre Verteidiger hatten die Angeklagten ein Geständnis abgelegt. Rabih R. hatte einen Anruf erhalten – von wem, will er nicht sagen. Der Anrufer hatte ihn demnach gebeten, vom Friedhof eine Statue abzuholen, die bereits verpackt auf einem Sargwagen stehen sollte. 500 Euro sollte er bekommen, wenn er sie transportieren würde. Rabih fragte zunächst seine Brüder – aber er war der Einzige, der eine Fahrerlaubnis besaß.

Die beiden anderen halfen jedoch. Kurz vor Mitternacht begaben sich die breitschultrigen Brüder im Sommer 2012 zum Friedhofseingang. Sie hatten das Pech, dass dort kurz darauf eine Zivilstreife eintraf, weil diese ein anderes Auto beobachten wollte. Die Polizisten sahen, wie die Brüder etwas in ihr Auto luden und mit einer Zeitung die Kennzeichen des Fahrzeugs abdeckten. Darum verfolgten die Beamten das Auto, aus dem alsbald Rabih R. ausstieg, sich vor das langsam fahrende Polizeiauto stellte und den sich zu erkennen gebenden Beamten zubrüllte: „Verpisst euch! Ist mir doch egal, wer ihr seid!“ Der Polizist versuchte, ihm auszuweichen, darum warf sich Rabih R. gegen das Fahrzeug, das eine Beule davontrug.

Die Brüder bestritten, die Statue ausgegraben zu haben, weder an ihrer Kleidung noch in ihrem Fahrzeug wurden Erdreste gefunden. So entfällt die in der Anklage aufgeführte Störung der Totenruhe.

120 Stunden gemeinnützige Arbeit muss jeder Verurteilte nun ableisten, andernfalls wird die Bewährung widerrufen.

UTA EISENHARDT