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ATOMWAFFENLAGERUNG EIFELKölner Gericht weist Klage von Aktivistin ab

KÖLN | Eine Friedensaktivistin ist vor dem Kölner Verwaltungsgericht mit einer Klage gegen die Lagerung von Atomwaffen im Nato-Fliegerhorst Büchel in der Eifel gescheitert. Die Klage der nahe Büchel wohnenden Frau gegen die Bundesrepublik sei unzulässig, entschied das Gericht. Die Einschätzung, auf welche Weise der Frieden zu sichern sei und welche Folgen mit der Stationierung von Atomwaffen verbunden seien, obliege den für Außen- und Verteidigungspolitik zuständigen Bundesorganen. Zudem habe die Bundesrepublik bereits vielfältige Vorstöße für eine atomare Abrüstung unternommen (Az.: 26 K 3869/10)

Die in der Friedensbewegung aktive Frau hatte mit ihrer Klage unter anderem die Entfernung der in Büchel möglicherweise gelagerten US-Atomwaffen von deutschem Boden erreichen wollen. Auf dem Fliegerhorst wurde 1958 ein Jagdbombergeschwader aufgestellt und der Nato unterstellt. Dort befinden sich zudem Staffeln der US Air Force. Gegen das Kölner Urteil kann die Klägerin nun innerhalb eines Monats beim Oberverwaltungsgericht Münster die Zulassung der Berufung beantragen. (afp)

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