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Archiv-Artikel

Sonderauftrag Böttcherstraße

Profitable Verstrickung: Bremer Werkschau diente Hitlers Führermuseum auf verschlungenen Pfaden als Zulieferer

Von bes

Bremen taz ■ Eine Verbindung zwischen Bremen und dem vorwiegend mit Raubkunst bestückten Führermuseum Adolf Hitlers in Linz hat der Direktor der Kunstsammlungen Böttcherstraße aufgedeckt. Rainer Stamms Angaben zufolge betrieb der Bremer Jurist Johannes Jantzen über ein komplexes System von Tochtergesellschaften und Unterabteilungen von 1943 – dem Todesjahr von Böttcherstraßen-Gründer Ludwig Roselius – bis mindestens Januar 1945 regen Kunsthandel mit dem geplanten Großprojekt. Dabei handelte er im Auftrag der „Bremer Werkschau“.

Aus dieser, so erläutert der Kunsthistoriker in einem Beitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung „war eine Kunsthandelsabteilung hervorgegangen, die zunächst für das „Roselius Haus“ in der Böttcherstraße Kunstwerke ankaufte, zunehmend jedoch auch als Verkäufer alter Kunst in Erscheinung trat.“

In der Fachliteratur findet sich bislang keinerlei Hinweis auf die Verstrickungen der Böttcherstraßen-Gesellschaften mit dem Kunst-Sonderbeauftragten Hitlers. Auch er habe sie, so Stamm zur taz, durch Zufall entdeckt. Das Roselius-Haus habe für zwei Altar-Tafeln aus dem ursprünglichen Sammlungsbestand eine Recherche durchgeführt. „Dabei sind wir auf die Kunsthandelsabteilung gestoßen“, so Stamm.

Die anonymen Gemälde waren, beschreibt er in seinem FAZ-Beitrag, „aus dem Museum ausgesondert worden“. 1943 gingen sie für 52.000 Reichsmark an die Sammlung. Stamm: „Das war das einzige Werk aus Museumsbeständen – aber für Jantzen gleichsam die Einstiegsdroge“.

In der Folge nämlich entspann sich ein sehr lukrativer und sehr reger Geschäftsverkehr zwischen dem Bremer Juristen und den mit der Gründung des Führermuseums betrauten Verwaltungsmenschen. Die Transaktionen sind säuberlich dokumentiert. „Bei keinem dieser Gemälde habe ich bislang die Herkunft klären können.“

Weder fänden sie sich in der Datenbank verschollener Kunst (www.lostart.de), noch sei ein legaler Erwerb dokumentiert. Er darf auch als unwahrscheinlich gelten: Weite Teile der Führer-Museums-Bestände wurden durch planmäßige Enteignungen zusammengeräubert.

bes