Solarenergie vom Balkon: Wem nutzt der Überschussstrom?
Wer mit der Balkon-Solaranlage mehr Strom erzeugt als der Haushalt braucht, kann die Energie ins Netz einspeisen. Davon profitieren auch andere.
FREIBURG taz | Wer profitiert von jenem Überschussstrom, der aus Balkon-Solaranlagen ins Netz fließt, aber nicht vergütet wird? Das ist immer dann der Fall, wenn der zu Hause erzeugte Strom nicht unmittelbar im Haushalt verbraucht wird und deswegen ins Netz fließt. Das ist der Regelfall. Der Stromzähler hat dann eine Rücklaufsperre, der eingespeiste Strom wird nicht separat gezählt oder bezahlt.
Der Strom fällt in diesem Fall dem örtlichen Netzbetreiber zu. Somit bekommt der lokale Infrastrukturbetreiber Strom geschenkt, den er zum Ausgleich seiner Netzverluste nutzt oder am Strommarkt verkaufen kann. Da die Netzbetreiber als faktische Monopolisten aber regulierte Unternehmen sind, deren Netzentgelte durch die Bundesnetzagentur genehmigt werden müssen, geht am Ende auch der geschenkte Strom in die Kalkulation der Netzentgelte ein. Das heißt: Strom, der ungemessen ins Netz fließt, entlastet theoretisch die Netzentgelte – und damit alle Stromkunden.
Von der Menge her ist das aber zumindest bislang kaum relevant, auch weil der Wert der kostenlos eingespeisten Kilowattstunden für die Netzbetreiber nur bei einigen Cent je Kilowattstunde liegt. Für eine erste Schätzung kann man den Marktwert des Solarstroms ansetzen, wie ihn die Bundesnetzagentur monatlich im Nachgang errechnet. Im August lag dieser bei 7,5 Cent. Da Balkon-Solaranlagen aber vermutlich überproportional oft gegen Mittag Überschüsse erzeugen, wenn der Strompreis an der Börse niedriger ist als zu anderen Stunden des Tages, dürfte der reale Wert von Balkonstrom nochmals etwas geringer ausfallen als der publizierte mittlere Marktwert.
Leser*innenkommentare
Uranus
Also, nach Internetsuche können auch Balkonkraftwerksbetreiber*innen sich ihren eingespeisten Strom vergüten lassen:
duckduckgo.com/?q=...k&va=n&t=ht&ia=web
Z.B. schreibt Vattenfall auf dessen Homepage:
"Die Höhe der Einspeisevergütung von selbst produziertem Strom ins öffentliche Stromnetz ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt. 2023 liegt sie bei 8,2 Cent pro Kilowattstunde. Im Juli 2023 kostet die Kilowattstunde Strom ungefähr 29 Cent. Es rechnet sich derzeit also nicht, Strom einzuspeisen, da man sehr viel weniger dafür bekommt, als man selbst pro Kilowattstunde zahlt. Hinzu kommt ein erhöhter bürokratischer Aufwand durch Einhaltung von Meldefristen, steuerrechtliche Regelungen und das Ausfüllen und Einreichen von Formularen."
... und:
"Aufwand zur Anmeldung für die Einspeisevergütung
Um von der Einspeisevergütung profitieren zu können, muss das Balkonkraftwerk einen eigenen Zähler bekommen, der erstens einmalige Kosten verursacht und zweitens durch das jährliche Messstellenentgelt ebenfalls Geld kostet. Die Anmeldung geht außerdem mit einer Reihe von Formularen, Prüfberichten, Nachweisen und Dokumenten einher. Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks ohne Option auf Einspeisevergütung ist hingegen einfach und unbürokratisch."
www.vattenfall.de/...ftwerk-einspeisung