NSU-Prozess: Harte Attacke, laue Chancen

Im Misstrauensantrag gegen ihre Verteidigerin findet Beate Zschäpe harsche Worte. Die Anwältin bestreitet die Vorwürfe.

Zschäpe im Gerichtssaal

Die Erfolgsaussichten ihres Antrages sind begrenzt. Foto: dpa

BERLIN taz | Der jüngste Aufstandsversuch von Beate Zschäpe gegen ihre Verteidigung im NSU-Prozess steht vorm Scheitern. Bis Montagmittag will das Gericht über den Antrag entscheiden, sich von ihrer Pflichtverteidigerin Anja Sturm zu trennen. Der taz liegt Zschäpes Antrag nun vor. Und er verspricht wenig Erfolg.

Drei Seiten, handgeschrieben auf Karopapier, reichte die Hauptangeklagte für die jahrelange Mordserie des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ bei Richter Manfred Götzl ein. Zschäpe geht darin mit ihrer Verteidigerin harsch ins Gericht.

Sie wirft Anja Sturm vor, „unvorbereitet in die Hauptverhandlung“ zu gehen. Der Sinn ihrer Befragungen sei „nicht nachvollziehbar“. Auch habe Sturm ihr „anvertraute Fakten“ in der Hauptverhandlung ausgeplaudert. Welche, lässt Zschäpe offen.

Sie wirft ihrer Verteidigerin zudem vor, „für mich wichtige Informationen“ nicht an ihre Verteidigerkollegen Wolfgang Stahl und Wolfgang Herr weitergeleitet zu haben. Mehr noch, akzeptiere die Anwältin kein Nein und versuche sich „mit lauter Stimme“ durchzusetzen. Dies setze sie „massiv psychisch unter Druck“, klagt Zschäpe. Sie müsse sich inzwischen „jedes Wort dreimal überlegen“.

Fehlende Details

Zschäpes Resümee: „Das erforderliche Vertrauensverhältnis besteht seit Monaten nicht mehr, wenn es überhaupt jemals bestanden hat.“ Sie wolle ihrer Anwältin auch nicht mehr die Hand geben, nicht mal mehr im Gerichtssaal. „Dahingehend geht gar nichts mehr.“

Zschäpes Schreiben ist ausführlicher als beim ersten Aufbegehren im Juli 2014 – damals wollte sie gleich alle drei Anwälte entbinden.

Aber auch diesmal fehlt es an Details, welche genauen Begebenheiten das „Vertrauensverhältnis endgültig erschüttern“ – die juristisch entscheidende Voraussetzung für einen Pflichtverteidigerausschluss.

Anja Sturm wies inzwischen in einem knappen Schreiben die Vorwürfe zurück. Sie habe keine Interna im Prozess offenbart, auch stehe sie in „fortwährendem Austausch“ mit Stahl und Heer. Und: „Die Behauptung, ich würde unvorbereitet an der Hauptverhandlung teilnehmen, ist unzutreffend.“

Ein „Nebenkriegsschauplatz“

Selbst Nebenklage-Anwalt Mehmet Daimagüler, der Angehörige der Nürnberger NSU-Opfer Abdurrahim Özüdogru und Ismail Yasar vertritt, springt Sturm bei. „Der Antrag überzeugt nicht. Auf mich wirkt Frau Sturm sehr wohl vorbereitet und sehr in den Akten drin. „ Daimagüler spricht von einer „Panikreaktion“ Zschäpes. „Sie merkt, dass sie mit ihrer Schweigestrategie auf eine Höchststrafe hinausläuft, weil die Anklage bisher nicht erschüttert wurde.“ Daimagüler zeigte sich daher „optimistisch“, dass Zschäpe doch noch im Prozess redet.

Auch Sebastian Scharmer, der die Tochter des in Dortmund ermordeten Mehmet Kubasik vertritt, nannte den Antrag „ohne Substanz“. „Das wird ziemlich sicher abgelehnt.“ Scharmer sprach von einem „Nebenkriegsschauplatz“. „Wichtig ist, dass wir nun mit der Sachaufklärung im Prozess weiterkommen.“

Das ist für Dienstag geplant. Dann will Richter Götzl den NSU-Prozess fortsetzen. Gut möglich, dass es dann ähnlich läuft wie im Juli 2014. Da hatte Götzl den damaligen Zschäpe-Antrag gegen ihre Anwälte mit knappen Worten abgelehnt und den Prozess ganz normal mit der Zeugenbefragung fortgesetzt.

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Rechtsextreme Terroranschläge haben Tradition in Deutschland.

■ Beim Oktoberfest-Attentat im Jahr 1980 starben 13 Menschen in München.

■ Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) um Beate Zschäpe verübte bis 2011 zehn Morde und drei Anschläge.

■ Als Rechtsterroristen verurteilt wurde zuletzt die sächsische „Gruppe Freital“, ebenso die „Oldschool Society“ und die Gruppe „Revolution Chemnitz“.

■ Gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A. wird wegen Rechtsterrorverdachts ermittelt.

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■ Der CDU-Politiker Walter Lübcke wurde 2019 getötet. Der Rechtsextremist Stephan Ernst gilt als dringend tatverdächtig.

■ In die Synagoge in Halle versuchte Stephan B. am 9. Oktober 2019 zu stürmen und ermordete zwei Menschen.

■ In Hanau erschoss ein Mann am 19. Februar 2020 in Shisha-Bars neun Menschen und dann seine Mutter und sich selbst. Er hinterließ rassistische Pamphlete.

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