Ein angeblicher Aufwiegler wird zu 22 Monaten Haft verurteilt. Nach Ansicht der Verteidigung soll das Urteil vor allem abschreckende Wirkung haben. von Michael Bartsch

Die Proteste 2011 in Dresden blieben nicht immer so gewaltfrei wie hier. Bild: dpa
DRESDEN taz | Wegen Körperverletzung, besonders schweren Landfriedensbruchs und Beleidigung hat das Amtsgericht Dresden einen Teilnehmer der Anti-Nazi-Demonstrationen im Februar 2011 zu einem Jahr und zehn Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Richter Hans-Joachim Hlavka, Vorsitzender des Schöffengerichts, sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte Tim H. am 19. Februar in der Dresdner Südvorstadt mit einem Megafon zum Durchbrechen einer Polizeisperre aufgerufen hatte.
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Bei den Auseinandersetzungen waren vier Polizisten verletzt worden, einer wurde als „Nazischwein“ beschimpft. 2011 war es Demonstranten verschiedenster Herkunft zwar gelungen, einen Aufmarsch von Neonazis zum Gedenken an die Bombardierung Dresdens im Zweiten Weltkrieg zu verhindern. Besonders in der Südvorstadt kam es dabei aber auch zu zahlreichen Gewaltexzessen.
Der Prozess gegen Tim H. ist der erste gegen einen angeblichen Rädelsführer dieser Krawalle, nachdem Verfahren gegen friedliche Blockierer weitgehend ins Leere liefen. Die Staatsanwaltschaft Dresden wirft ihm vor, den Durchbruch durch eine Polizeisperre an der Bamberger/Bernhardstraße mit Megafon-Ansagen regelrecht organisiert und koordiniert zu haben. Durch seine Körpergröße und andere Indizien sei er hinreichend identifiziert.
Verteidiger Sven Richwin aus Berlin bezweifelt jedoch die eindeutige Erkennbarkeit seines Mandanten auf den Bildbeweisen in bekannter Polizeivideoqualität. Aufrufe, „nach vorn“ zu kommen, könnten nicht als Aufforderungen zur Gewalt interpretiert werden. Weil es keine Beweise für Tätlichkeiten von H. selbst gebe, sei auch die von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafverschärfung unangebracht. Sie hatte auf zweieinhalb Jahre Freiheitsentzug plädiert.
„Was andere getan haben, müssen Sie sich mit anrechnen lassen“, sagte hingegen der Vorsitzende in seiner Urteilsbegründung.
Ein milderes Urteil wäre möglich gewesen, wenn der Angeklagte nicht geschwiegen, sondern sich zu seinen Beweggründen geäußert hätte. Die politischen Implikationen des Falls brachte die Staatsanwaltschaft selbst ins Spiel, als sie die „gerechte Sache“ von Demonstrationen gegen „sogenannte Naziaufmärsche“ nur als Deckmantel für Attacken auf Polizisten bezeichnete. Der Fall ist auch deshalb von einiger Brisanz, weil H. inzwischen Angestellter der Bundesgeschäftsstelle der Linken ist.
Verteidiger Richwin bezeichnete das vergleichsweise sehr harte Urteil als ein Exempel, das mit Blick auf das in vier Wochen erneut anstehende Dresden-Gedenken abschreckende Wirkung entfalten solle. Mit größter Wahrscheinlichkeit wird er Berufung einlegen. „Wir hatten unsere Hoffnungen ohnehin nicht in die erste Instanz gesetzt“, sagte er der taz.
Grundsaetzlich ganz prima, es geht naemlich um Selbstgerechtigkeit. In diese Art von Selbstgerechtigkeit muss man kraeftig ...
Ich denke hier sind einige Kommentatoren die schon einmal bei Demonstrationen was angehangen bekommen haben oder wissen es ...
Das Grundrechtekomitee schreibt: ...
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