SchülerInnen über Smartphones: Sie haben es in der Hand

Sollen Schüler Handys im Unterricht benutzen dürfen? Nein, sagen viele Schulen und erlauben sie höchstens in den Pausen. Wie sehen das die Betroffenen?

Ständiger Begleiter, auch in vielen Schultaschen: das Smartphone Foto: Jens Kalaene/dpa

Smartphones sind für die meisten Jugendlichen längst zwingendes Kommunikationsmittel – und gerade deswegen sorgt das Thema in der Schule immer wieder für heftige Diskussionen zwischen Eltern, LehrerInnen und SchülerInnen. Verbieten oder erlauben oder irgendwie einen sinnvollen Mittelweg dazwischen finden? Die Berliner Schulen handhaben das sehr unterschiedlich. Taz-Schülerpraktikantin Matilda von Au hat sich umgehört.

Franziska, 9. Klasse Romain-Rolland-Gymnasium Wittenau

„Bei uns gibt es eine sogenannte Handyinsel. Das ist ein Bereich auf dem Schulhof, wo Smartphones benutzt werden dürfen. Normalerweise ist es so, dass die Lehrer uns das Smartphone abnehmen, wenn sie mitkriegen, dass wir es außerhalb der ‚Insel‘ benutzen. Vielen Lehrern ist es allerdings meistens relativ egal. Sie ermahnen uns nur, indem sie sagen, wir sollen es wegpacken.“

Emma, 9. Klasse Hermann-Hesse-Gymnasium Kreuzberg

„Während der Pausen ist die Nutzung von Smartphones kein Problem. Grundsätzlich ist es verboten, das Handy während des Unterrichts zu benutzen, außer in manchen Vertretungsstunden. Da gibt es hin und wieder Vertretungslehrer, die erlauben, dass wir Musik hören. Wenn man allerdings ohne Erlaubnis während der Stunde sein Smartphone benutzt, wird es eingezogen, und man muss den „Hofdienst“ machen – eine Strafe, bei der man den Müll vom Schulhof aufsammelt. Am nächsten Tag kriegt man das Handy, das über Nacht im Safe der Direktorin gelagert wurde, wieder. Schlimmere Folgen hat es, wenn wir Fotos von anderen machen, die nicht fotografiert werden wollen. Dann kommt es schon mal vor, dass das Handy von der Schule für drei Wochen eingezogen wird. Das ist mir aber zum Glück noch nie passiert.“

Das Berliner Schulgesetz überlässt es den einzelnen Schulen, ob Smartphones erlaubt sind. Das fällt unter den Bereich der schulischen Eigenverantwortung.

Medien- und Sprachbildung ist als fächerübergreifende „Querschnittsaufgabe“ im Rahmenlehrplan definiert. Viele Schulen hätten aber noch überhaupt kein Medienbildungskonzept, kritisiert der Berliner Vorsitzende der Lehrergewerkschaft GEW, Tom Erdmann. Den Kollegien fehle die Zeit dafür.

WhatsApp-Gruppen für schulische Zwecke sind heikel: Im vergangenen Jahr wandte sich ein Vater an die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk, weil ein Lehrer eine WhatsApp-Gruppe eingerichtet hatte. Das könnte grundsätzlich rechtswidrig sein, weil bei WhatsApp der Datenschutz nicht gegeben sei, so die Einschätzung der Datenschützerin.

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte im vergangenen Jahr über den Fall eines Neuntklässlers entschieden: Der hatte geklagt, weil sein Lehrer das Smartphone übers ganze Wochenende einbehalten hatte und er sich dadurch in seiner „Ehre verletzt und gedemütigt“ sah. Das Gericht hingegen sah die Grundrechte des Schülers nicht verletzt.

Die CDU möchte Smartphones an Grundschulen grundsätzlich verbieten. So steht es in einem Papier, das der Landesvorstand kürzlich beschlossen hat: „Wir sprechen uns für einen pädagogisch sinnvollen Einsatz digitaler Medien in der Grundschule aus, aber gegen die Nutzung privater Smartphones.“ (akl)

Jac, 9. Klasse Rückert-Gymnasium Schöneberg

„Meine Schule verbietet den Gebrauch von Handys für die Klassen 7 bis 10 komplett. Man darf sein Handy weder im Unterricht noch in den Pausen benutzen. Mir ist es leider schon circa fünfmal passiert, dass ich erwischt wurde und mir der Lehrer dann mein Handy weggenommen hat. Am Ende des Tages durfte ich es zwar wieder im Sekretariat abholen, aber einen guten Eindruck hat das nicht unbedingt gemacht. Die Oberstufe darf das Handy benutzen, was ich auch nicht unfair finde: Die Älteren müssen sowieso nur noch für die Klausuren lernen und im Unterricht nicht mehr so sehr aufpassen wie wir Neuntklässler.“

Rainer Marx Casimiro de Almeida, Elternvertreter der Schulfarm Insel Scharfenberg Reinickendorf

„Ich finde, die Handynutzung auf dem Schulgelände sollte erst ab der Oberstufe gestattet werden. Das Miteinander der Schüler leidet darunter, wenn in Pausen der Griff zum Handy den Gang zum Mitschüler ersetzt. Pausen sind dazu da, sich kennenzulernen, irgendwas zusammen zu machen. Das stärkt zudem den Klassenverband. Der Tag ist lang genug, um sich eingehend mit seinen anderen sozialen Kontakten digital auszutauschen. Ich halte nichts davon, wenn Lehrer die Handys in den Unterricht integrieren. Welche Vorteile soll das bringen? Beim Unterricht geht es doch auch darum, den Fokus auf den Menschen zu richten, es geht um Interaktion mit anderen. Strafmaßnahmen wie das Einkassieren von Handys beheben nie das grundlegende Problem: dass es Schüler gibt, denen ihr Telefon offenbar näher ist als das, was die Schule zu bieten hat. Daran gilt es zu arbeiten. Interessant zu sein für Schüler. Und das ist Schule heutzutage leider nur noch selten – was nicht nur an den Schülern liegt…“

Gudrun Schmidt, Leiterin Schulfarm Insel Scharfenberg

„An unserer Schule besteht während der Essenspause ein Handyverbot. Im Unterricht darf das Handy benutzt werden, wenn die Lehrkraft es in den Unterricht integriert. Verstößt ein Schüler oder eine Schülerin gegen das Handyverbot, dürfen Lehrerinnen und Lehrer das Handy einziehen. Der Schüler kann das Handy dann nach dem Unterrichtsschluss im Sekretariat wieder abholen. Lehrer-Schüler-WhatsApp-­Gruppen stehen rechtlich auf wackeligen Füßen, aufgrund der mangelnden Datensicherheit. Es gibt aber auch andere Apps, die mehr Sicherheit bieten und weniger Informationen der User verwenden.“

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