Sachsens Umgang mit Hate Speech: Ein Mordaufruf bei Facebook

Ein User fordert die Erschießung von zwei Rumänen, die des Diebstahls verdächtigt werden. Der Staatsanwalt sieht darin kein Problem.

Vor der Frauenkirche in Dresden wird ein Schild hochgehalten auf dem steht „Nicht an Zuwanderern interessiert“. Die Anfangsbuchstaben der Worte sind gefettet

Gegen die Facebook-Kommentare wirken die Parolen auf Pegida-Demos fast harmlos Foto: dpa

DRESDEN taz Als Anfang voriger Woche bundesweit sechzig Wohnungen wegen Hasskriminalität im Internet durchsucht wurden, forderte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) die „schweigende Mehrheit“ zu mehr Wachsamkeit auf. Wer dem nachkommt, läuft aber unter Umständen bei den Strafverfolgungsbehörden ins Leere.

Zumindest bei der Staatsanwaltschaft Dresden, die in der Vergangenheit eher mit ihrem Verfolgungseifer gegenüber Anti-Nazi-Demonstranten aufgefallen ist. Eben diese Staatsanwaltschaft hält aber den Facebook-Aufruf „gleich erschießen dieses dreckspack“, bezogen auf zwei ertappte Diebe aus Rumänien, für nicht strafbar.

Heiko Frey aus dem sächsischen Dippoldiswalde engagiert sich im örtlichen Willkommensbündnis für Flüchtlinge. Mitte Mai entdeckte der Fünfzigjährige auf der Facebookseite des Lokalfernsehsenders FRM-TV eine Meldung über die Festnahme zweier rumänischer Diebe. Darunter stand der oben zitierte Kommentar des namentlich bekannten Verfassers Roy G. „Das ging zu weit“, sagt Frey der taz. Er zeigte den Eintrag online bei der Polizei an.

Mittlerweile hat Staatsanwalt Tobias Uhlemann die Einstellung des Ermittlungsverfahrens verfügt. Begründung: der Kommentar des Beschuldigten erfülle keinen Straftatbestand. Es ist derselbe Staatsanwalt, der Anfang Mai erfolgreich die Anklage gegen Pegida-Chef Lutz Bachmann vertreten hatte. Bachmann wurde wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er 2014 im Internet Ausländer als „Gelumpe“ und „Viehzeug“ bezeichnet hatte.

Die Begründung der Einstellungsverfügung beim vorliegenden Mordaufruf stimmt Heiko Frey ebenso fassungslos wie Frank Richter, den Direktor der Landeszentrale für Politische Bildung.

Die Angaben waren nicht genau genug

Staatsanwalt Uhlemann argumentiert, der Erschießungsaufruf richte sich nicht gegen einen abgrenzbaren Teil der Bevölkerung, wie im Volksverhetzungsparagraphen 130 beschrieben, sondern nur gegen die beiden Tatverdächtigen. Der Schreiber habe den Tod der beiden Rumänen nicht „wegen ihres Andersseins bzw. ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe, sondern wegen ihrer vermeintlich begangenen Straftaten“ gefordert.

Es handele sich auch nicht um eine öffentliche Aufforderung zu einer Straftat nach Paragraph 111 StGB. Für eine Strafbarkeit hätten beabsichtigter Tatort, Tatzeit und die Namen der Opfer genannt werden müssen.

Für eine Strafbarkeit hätten beabsichtigter Tatort, Tatzeit und die Namen der Opfer genannt werden müssen, schreibt der Staatsanwalt

Landeszentralen-Direktor Richter kann diesem juristischen Konstrukt nicht folgen. Am Freitag schrieb er an die Dresdner Staatsanwaltschaft und bat um eine Erklärung. Er sehe Diskussionsbedarf, sagte Richter der taz, weil sich alle brüskiert fühlen müssten, „die sich in Sachsen um die Beachtung der Menschenwürde, um die Kultur des Respekts und um den zivilisierten Umgang der Menschen bemühen“.

Erst Mitte dieser Woche war die Diskussion um die Verfolgung von Internet-Hasskriminalität in Sachsen neu entbrannt. Grünen-Landessprecher Jürgen Kasek zeigte 204 „Hatespeech“-Straftaten gegen ihn und seine Familie an. Vom sächsischen Innenministerium forderte er mehr Einsatz.

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