Die nächste Hartz-IV-Reform: „Das letzte Wort hat der Gesetzgeber“

Schärfere Sanktionen, zeitlich begrenzte Zuschüsse für Selbstständige? Eine Kommission erarbeitet Vorschläge für eine Reform des Arbeitslosengelds II.

Noch ist nicht entschieden, was bei der Hartz-IV-Reform herauskommt. Bild: dpa

BERLIN taz | Empfänger von Arbeitslosengeld II, dem sogenannten Hartz IV, müssen sich auf neue Regelungen einstellen. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat Vorschläge zur Reform des Sozialgesetzbuchs II erarbeitet. Allerdings besteht – anders als Bild am Mittwoch berichtete – noch kein Konsens über einige Vorstöße.

Fest steht: Die Hartz-Gesetze sollen vereinfacht werden. Im November 2012 hatten Sozial- und Arbeitsminister von Bund und Ländern deshalb eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Diese erarbeitet mit den kommunalen Spitzenverbänden und der Bundesagentur für Arbeit (BA) seit Juni 2013 Vorschläge.

Einige könnten das Leben von Hartz-IV-Beziehern und Jobcentermitarbeitern vereinfachen. So besteht in der Arbeitsgruppe etwa Konsens, dass die Sozialleistung künftig nur noch alle 12 Monate und nicht, wie bisher, alle 6 Monate neu beantragt werden muss. Auch soll das Jobcenter Beträge bis zu 50 Euro, die zu viel ausgezahlt wurden, nicht mehr zurückfordern.

Allerdings könnten bei der Reform auch deutliche Verschlechterungen für Hartz-IV-Empfänger herauskommen. „Wenn wir es einfacher machen wollen, wird es sicher auch wieder etwas ungerechter werden“, zitierte Bild BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt. So hat die BA vorgeschlagen, dass Selbstständige, die sich nur mit einem Zuschuss vom Amt über Wasser halten können, auf diesen künftig nur noch maximal zwei Jahre lang Anspruch haben sollen, statt unbegrenzt. „Nach zwei Jahren zeigt sich, wenn ein Geschäftsmodell nicht trägt“, sagte Ilona Mirtschin, eine Sprecherin der BA. Der Vorstoß ist jedoch nicht von allen Arbeitsgruppenmitgliedern abgenickt worden.

Die BA hatte auch ihre Mitarbeiter aufgefordert, Vorschläge zu machen. Herausgekommen ist ein 60-seitiges Dokument, aus dem die Bild-Zeitung einzelne Punkte so präsentiert, als sei sich die Bundesregierung über sie bereits einig. So hatten Mitarbeiter gefordert, erwachsenen Leistungsempfängern, die in 7 Wochen dreimal unentschuldigt einem Termin fernbleiben, die Gelder ganz zu streichen. Bisher wird in solchen Fällen der Hartz-IV-Satz um 10 Prozent gekürzt. Allerdings sind die Vorschläge der Mitarbeiter bisher nicht in die Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingespeist worden.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband ist gleichwohl dagegen, schärfere Sanktionen einzuführen. Dies sei „menschenfern“, sagt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Verbands. Vielmehr müsse man den Regelsatz von monatlich 391 Euro auf 464 Euro anheben. Katja Kipping, Vorsitzende der Linkspartei, kritisiert, dass an der Bund-Länder-AG keine Vertreter von Erwerbslosen-, Hartz-IV-Initiativen und Gewerkschaften beteiligt seien.

Aus dem Bundesarbeitsministerium (BMAS) hieß es am Mittwoch, die AG werde in diesem Jahr ihre Arbeit abschließen. Erst dann werde die Bundesregierung entscheiden, welche Vorschläge sie aufnehme. „Zurzeit gibt es noch keine Festlegungen. Das letzte Wort hat der Gesetzgeber“, sagt Christian Westhoff, stellvertretender BMAS-Sprecher.

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