Bundeskabinett beschließt Gesetz: Neue Rechte für die Bundespolizei

Die Ampel will der Bundespolizei neue Überwachungsbefugnisse geben. Geplant ist aber auch eine Kennzeichnungspflicht.

Poilzisten auf einer Rolltreppe

Beamte der Bundespolizei der Hamburger Hauptbahnhof Foto: Markus Scholz/dpa

BERLIN taz | Viele Monate hatte die Ampel darum gerungen, nun verabschiedete das Kabinett am Mittwoch das neue Bundespolizeigesetz. Die bisherige Fassung stammt in weiten Teilen aus dem Jahr 1994. Nun gibt es gleich mehrere Neuerungen: Die Bundespolizei erhält neue Überwachungsbefugnisse – aber erstmals auch eine Kennzeichnungspflicht sowie die Verpflichtung, Kontrollquittungen bei Racial Profiling-Verdacht auszustellen.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte bereits im Mai einen Gesetzentwurf für das Bundespolizeigesetz vorgelegt – Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) aber Nachbesserungen eingefordert. Am Mittwoch wurde die Einigung im Kabinett besiegelt. Faeser sprach von einem „der wichtigsten Sicherheitsgesetze unseres Landes“. Das Bundespolizeigesetz sei wieder „auf der Höhe der Zeit“. Die Einsatzkräfte könnten damit den aktuellen Gefährdungslagen „konsequent begegnen“. Zudem würden Bürgernähe und Transparenz gestärkt.

Mit dem im Kabinett geeinten Gesetzentwurf, 166 Seiten stark, erhält die Bundespolizei mehr Befugnisse, Telekommunikation zu überwachen und Verkehrsdaten zu erheben. Auch Handys und Mobilfunkkarten dürfen – nach richterlichem Beschluss – identifiziert und lokalisiert werden. Vor allem gegen Schleuser oder Extremisten soll so vorgegangen werden. Zudem darf die Bundespolizei auch Drohnen einsetzen oder selbige abwehren, wenn von diesen Gefahren ausgehen – mit Netzwerfern, elektromagnetischen Impulsen oder Abschüssen.

Neu ist auch, dass DNA-Identifizierungsmuster gespeichert und Meldeauflagen oder bis zu dreimonatige Aufenthaltsverbote erteilt werden dürfen, etwa für Fußballhooligans. Auch eine Bild- und Tonüberwachung in Gewahrsamsräumen soll erlaubt werden. Die Hemmschwelle für Übergriffe von Inhaftierten soll so gesenkt und das Handeln der Polizeikräfte dokumentiert werden.

Eine Kennzeichnung mit fünf Ziffern

Auf der anderen Seite erhält die Bundespolizei erstmals eine Kennzeichnungspflicht – wahlweise mit einem Namensschild, einer fünfstelligen Ziffernfolge oder einer „taktischen Kennzeichnung“ für Einsatzeinheiten, der sich intern Namen zuordnen lassen. Auch müssen alle Bun­des­po­li­zis­t*in­nen als Verfassungstreue-Check eine einfache Sicherheitsüberprüfung durchlaufen.

Bisher war dies nur für Bedienstete mit besonders sicherheitssensiblen Aufgaben der Fall. Es müsse verhindert werden, dass extremistische Personen die Arbeit der Polizei „von innen heraus behindern oder gefährden“, heißt es im Gesetzentwurf.

Lange gerungen hatte die Ampel mit dem Thema Racial Profiling. Vor allem die Grünen wollten hier einen Passus, der anlasslose Kontrollen allein aufgrund der Hautfarbe ausschließt. Im Gesetzentwurf heißt es nun: Die Auswahl einer Person für eine Kontrolle anhand Herkunft, Geschlecht, Religion oder Sprache und „ohne sachlichen, durch den Zweck der Maßnahme gerechtfertigten Grund ist unzulässig“.

Überprüfte hätten dann das Recht, von der Bundespolizei Kontrollquittungen einzufordern. Vermerkt werden müssten dort Ort, Zeit und Grund der Maßnahme, auch eine digitale Ausstellung sei möglich. In Bremen gibt es diese Quittungen bereits seit 2021 – die allerdings nur wenig nachgefragt werden.

Die Union kritisiert Misstrauen gegen Polizei

Die Grüne Irene Mihalic begrüßte die Reform: Das Gesetz schaffe „zeitgemäße Rechtsgrundlagen für die Polizeiarbeit im 21. Jahrhundert“. Zudem gebe man „Bürgernähe und Nachvollziehbarkeit einen neuen Stellenwert“, so Mihalic zur taz. Die Kontrollquittungen und Kennzeichnungspflicht „stärkt und vertieft die Vertrauenskultur zwischen Polizei und Bürgerinnen und Bürgern“.

Auch die Linken-Innenpolitikerin Martina Renner nannte die Einführung der Kennzeichnungspflicht „überfällig“. Sie erfülle aber nur dann ihren Zweck, wenn es keine Ausnahme etwa bei Demonstrationen gebe. Die lange Diskussion um die Kontrollquittungen kritisierte Renner: „Rechte von Bür­ge­r:in­nen mit Mehraufwand der Be­am­t:in­nen aufwiegen zu wollen, ist ein echt schräges Rechtsstaatsverständnis.“ Nun bleibe abzuwarten, was aus dem Gesetzentwurf im Parlament und Bundesrat werde.

Der Unions-Innenpolitiker Alexander Throm kritisierte dagegen, die Ampel stelle die Polizeibeamten „unter Generalverdacht“ und das auf einem „noch nie gekannten Niveau“. Auch bei den technischen Kompetenzen bleibe die Ampel „weit hinter dem Notwendigen zurück“. So fehlten etwa automatische Gesichtserkennungssysteme.

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