Zentralafrikanische Republik: Blauhelme, die nicht schützen
Die Uno spricht von neuen Missbrauchsvorwürfen gegen UN-Blauhelme in der Zentralafrikanischen Republik. Zudem wurde ein Flüchtlingslager überfallen.
NEW YORK/BANGUI AP | Die Vereinten Nationen gehen neuen Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs durch Blauhelme in der Zentralafrikanischen Republik nach. Betroffen seien drei minderjährige Frauen, teilte ein UN-Vertreter mit. Zudem sprach er im Zusammenhang mit den Übergriffen von zwei Schwangerschaften. Zum genauen Alter der Opfer und dem Ort der mutmaßlichen Vergehen machte er allerdings keine Angaben.
Die örtliche UN-Friedensmission erklärte, von den neuen Vorwürfen erst am Mittwoch erfahren zu haben. Am Donnerstag würde ein Team zum Tatort entsandt, um „Fakten zu sammeln, die betroffenen Truppen zu sensibilisieren sowie Vorbeuge- und Strafmaßnahmen zu ergreifen.“
Die UN untersuchen bereits mindestens 16 andere Fälle mutmaßlicher sexueller Ausbeutung durch Blauhelmsoldaten und Polizisten in dem Land. Nach Bekanntwerden des Skandals hatte UN-Generalsekretär Ban Ki Moon im August den Leiter der Blauhelm-Mission gefeuert.
Dessen Nachfolger, Parfait Onanga-Anyanga, verurteilte jeglichen Missbrauchsfall als „absolut verabscheuungswürdig.“ Er versprach, dass „der Gerechtigkeit in jedem Fall Genüge getan“ werde.
Die UN untersuchen bereits mindestens 16 andere Fälle mutmaßlicher sexueller Ausbeutung durch Blauhelmsoldaten und Polizisten in dem Land.
Die aus mehr als 9.300 Soldaten und über 1.800 Polizisten bestehende UN-Friedenstruppe ist seit September 2014 in der Zentralafrikanischen Republik stationiert, um Gewaltausbrüche zwischen Christen und Muslimen zu unterbinden.
Tödliche Attacke auf Flüchtlingslager
Einer dieser Gewaltausbrüche hat nun mindestens 5.000 Insassen eines Flüchtlingslagers abermals in die Flucht getrieben. Der Gewaltausbruch ereignete sich in der im Norden gelegenen Stadt Batangafo, wie das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR am Mittwoch mitteilte. Laut einem vorläufigen Bericht töteten muslimische Rebellen in einem Camp fünf Menschen. Damit übten sie Vergeltung für zwei junge Muslime, die dort zuvor ermordet worden sein sollen.
Der stellvertretende UNHCR-Vertreter in der Zentralafrikanischen Republik, Charles Mballa, sprach von „schrecklichen Taten.“
Vor den für Ende Dezember geplanten Wahlen sind die Spannungen enorm gestiegen. Hintergrund sind ein Putsch islamischer Seleka-Rebellen, nach dem sich 2013 als Gegenkraft die christliche Anti-Balaka-Miliz gebildet hatte. Das Land wurde von religiös motivierten Gräueltaten erschüttert, für die beide Seiten verantwortlich gemacht werden.
Der Konflikt in einem der am wenigsten entwickelten Länder Afrikas soll mindestens 5.000 Menschen das Leben gekostet haben, rund 860.000 Menschen sind aus ihren Häusern geflohen. Vor der Wahl werden Hunderte weitere UN-Blauhelme im Land erwartet.
Leser*innenkommentare
Lilly Maier
Was, bitte, sind „minderjährige Frauen“???????? Hier wird meiner Meinung nach mit Sprache verschleiert, worum es tatsächlich geht. Nämlich um (vermutlich) Minderjährige, die von Erwachsenen (vermutlich Männern) vergewaltigt (und geschwängert) werden/wurden. Es wird so auch die besondere Schwere der sexuellen Gewalt verschleiert, nämlich der schwere Machtmissbrauch durch erwachsene Männer gegenüber (vermutlich minderjährigen) Abhängigen. Und hier werden mit Sprache Täter entlastet, weil die Verknüpfung mit dem Wort „Frauen“ den Opfern eine aktive Rolle zuzuschreiben ermöglicht: Zwischen erwachsenen Männern und Frauen könnte der sexuelle Kontakt ja einvernehmlich gewesen sein oder die Täter sind womöglich (passive) „arme verführte Opfer“ gewesen? Es ist sehr ärgerlich, wenn Mainstreammedien diese „Sprachregelung“ (vrmtl. der UN) ohne kritische Distanz einfach so übernehmen. Sie beteiligen sich damit an der Verschleierung der tatsächlichen Machtverhältnisse, der Struktur von sexueller (und anderer) Gewalt sowie ihrer Täter.
Laut UN-Kinderrechtskonvention ist jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ein Kind (soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendenden Recht (wie z. B. in manchen islamischen Ländern) nicht früher eintritt). Volljährigkeit ist das Lebensalter, ab dem eine Person juristisch als erwachsen gilt. Wie in Deutschland gilt auch in den meisten Staaten Zentralafrikas 18 (Angola 18, Gabun 18, Kamerun 21, Republik Kongo 18, andere in der Kürze nicht ermittelbar) als das Lebensalter, ab dem eine Person Volljährigkeit erreicht.