Wegen Stilllegung von AKW Biblis: Hessen droht Millionklage
Die zwischenzeitliche Abschaltung von Biblis A und B im Jahr 2011 war rechtswidrig, entschied jetzt ein Gericht. Der Betreiber RWE kann somit Schadensersatz fordern.
KASSEL afp | Das Land Hessen muss mit Schadenersatzforderungen in dreistelliger Millionenhöhe wegen der vorübergehenden Stilllegung der Atomkraftwerke Biblis A und B im Jahr 2011 rechnen. Die Stilllegung sei nicht rechtmäßig angeordnet worden, entschied am Mittwoch der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel. Wird das Urteil rechtskräftig, kann der Biblis-Betreiber RWE Power AG damit vor den Zivilgerichten auf Schadenersatz klagen.
Das hessische Umweltministerium hatte die Stilllegung für drei Monate im März 2011 in Folge der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima angeordnet. Zuvor hatten sich Bund und Länder entsprechend geeinigt. RWE Power klagte gegen die Stilllegung, ein Urteil oder auch nur eine einstweilige Anordnung ergingen während der drei Monate aber nicht. Mit seinem Feststellungsantrag vor den Verwaltungsgerichten will RWE nun die Voraussetzungen für eine Schadenersatzklage schaffen.
Der VGH Kassel gab dem Biblis-Betreiber mit der Begründung recht, er sei "vor Erlass der Anordnungen nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend ordnungsgemäß angehört worden". Zudem schreibe das Gesetz eine „Ermessensentscheidung“ unter Berücksichtigung der konkreten Umstände vor. Dieses Ermessen habe das Land „nicht in einer Weise so pflichtgemäß ausgeübt, wie es rechtlich erforderlich gewesen wäre“, rügten die Kasseler Richter.
Die Revision ließ der VGH nicht zu. Das Land Hessen kann dagegen aber noch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen. RWE Power kündigte an, das Unternehmen werde den entstandenen Schaden nun genau berechnen und „in einem zivilgerichtlichen Verfahren geltend machen“.
Leser*innenkommentare
Karl
Gast
Mit dem Atom-Moratorium reagierte die Bundesregierung auf die Katstrophe in vier Kernreaktoren des japanischen Kernkraftwerks Fukushima 1 , die am 11.März 2011 durch ein starkes Erdbeen und einen nachfolgenden Tsunami ausgelöst wurde.
Er wundere mich, dass die Regierung den rechtsstaatlich gebotenen Weg einer Gesetzesänderung nicht sofort gegangen ist und trotzdem die sieben ältesten deutschen Atomkraftwerke ohne akute Not und Gefahr abschalten ließ und damit milliardenschwere Schadensersatzforderungen ermöglichte. Denn die Bundesregierung hatte selbst weder einen rechtswidrigen Zustand noch eine akute Gefährdung angegeben, die nach dem gültigen Atomgesetz für eine Stilllegung hätte vorliegen müssen. Gleiches Recht für alle oder nur für Ökos?
Und gleichzeitig geht dabei die Jammerei über steigende Strompreise los. Man sollte deshalb bedenken, es gibt mittlerweile keine Planungssicherheit mehr für Unternehmen , die millardenschwere Investionen für die Energiewende jetzt tätigen sollen aber die Vorfahrt für die Erneuerbaren (EEG) beachten müssen. Die Mehrheit der Bevölkerung wird daher bald, ständig steigende Strompreise, nicht mehr bezahlen können.
Karl
Gast
Mit dem Atom-Moratorium reagierte die Bundesregierung auf die Katstrophe in vier Kernreaktoren des japanischen Kernkraftwerks Fukushima 1 , die am 11.März 2011 durch ein starkes Erdbeen und einen nachfolgenden Tsunami ausgelöst wurde.
Er wundere mich, dass die Regierung den rechtsstaatlich gebotenen Weg einer Gesetzesänderung nicht sofort gegangen ist und trotzdem die sieben ältesten deutschen Atomkraftwerke ohne akute Not und Gefahr abschalten ließ und damit milliardenschwere Schadensersatzforderungen ermöglichte. Denn die Bundesregierung hatte selbst weder einen rechtswidrigen Zustand noch eine akute Gefährdung angegeben, die nach dem gültigen Atomgesetz für eine Stilllegung hätte vorliegen müssen. Gleiches Recht für alle oder nur für Ökos?
Und gleichzeitig geht dabei die Jammerei über steigende Strompreise los. Man sollte deshalb bedenken, es gibt mittlerweile keine Planungssicherheit mehr für Unternehmen , die millardenschwere Investionen für die Energiewende jetzt tätigen sollen aber die Vorfahrt für die Erneuerbaren (EEG) beachten müssen. Die Mehrheit der Bevölkerung wird daher bald, ständig steigende Strompreise, nicht mehr bezahlen können.
spiritofbee
Gast
WER wird sich angesichts solcher Urteile in Zukunft noch trauen einfach mal so aus nichtigem Anlaß ein AKW abzuschalten. Eine Ermessungsentscheidung.
Natürlich darf sowas nur der Betreiber selbst entscheiden, oder steht hier eine andere Botschaft dahinter.
Da Biblis eh stillgelegt ist, kommt mir ein Schadensersatz so vor wie seinerzeit die 300€ Mio Zahlung an Lehmann Brothers.
Alles natürlich nur im Interesse der Kapitaleigner.
Gibts eigentlich für die zuständigen Richter in diesem Verwaltungsgericht Kassel auch so was wie eine auslegbare Ermessensgrundlage?
Erst vor einem VGH absegnen lassen, dann auf zivilrechtlicher Ebene kassieren.
Ist da etwa eine Weisung von höherer Warte dahinter? Nach der aktuellen Gesetzeslage durchaus im Bereich des Möglichen im deutschen Verwaltungjustizapparat.
Na dann
Gast
http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_meldepflichtiger_Ereignisse_in_deutschen_kerntechnischen_Anlagen
wer weiss, wieviele noch fehlen.
Da soll die RWE auch zahlen für die Fälle, wo sie hätte abschalten müssen und es nicht getan hat!
Noch spassiger: http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Unf%C3%A4llen_in_kerntechnischen_Anlagen
Nicht aufgelistet: Das Versenken auch Deutschen Atommülls , auch von Plutonium, in der Irischen See, vor Portugal, in der Asse und...?