Umfrage zur Homo-Ehe: Politik hinkt Wählerwillen hinterher

Fast zwei Drittel der Unionswähler sind für die völlige Gleichstellung schwuler und lesbischer Paare. CDU und CSU wollen in zwei Wochen über das Thema entscheiden.

Die Wähler der Union sind ihrer Partei in Zukunftsfragen weit voraus. Bild: dpa

BERLIN dpa | Rückenwind für die Befürworter einer völligen Gleichstellung homosexueller Partnerschaften mit der traditionellen Ehe und Familie: Drei von vier Bürgern (74 Prozent) würden nach einer Umfrage eine solche politische Lösung begrüßen.

Nach einer am Mittwoch veröffentlichten Forsa-Erhebung für das Magazin Stern treten selbst rund zwei Drittel der Unionswähler (64 Prozent) für eine völlige Gleichstellung ein. Unter allen Befragten sprechen sich 23 Prozent dagegen aus, 3 Prozent sind unentschieden.

Am stärksten befürworten Wähler der Grünen (86 Prozent) und der SPD (82 Prozent) die Gleichstellung. Aber auch die Anhänger von FDP (71 Prozent) und Linkspartei (70 Prozent) sind mit großer Mehrheit dafür. Befragt wurden 1005 repräsentativ ausgesuchte Bundesbürger am 21. und 22. Februar (Fehlertoleranz: plus/minus 3 Prozentpunkte).

Besonders heftig wird derzeit in der Union über das Thema gestritten. Vertreter des konservativen Flügels und der CSU lehnen es strikt ab, etwa das steuerliche Ehegattensplitting auf gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften auszuweiten.

CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe wies einen Bild.de-Bericht zurück, wonach die Parteispitze eine völlige Freigabe von Adoptionen für eingetragene Partnerschaften plane. Das Portal hatte berichtet, dass nach dem Willen von Kanzleramtsminister Ronald Pofalla und Gröhe noch vor der Sommerpause ein entsprechender Gesetzesvorstoß auf den Weg gebracht werden solle. Auch Merkel und Unionsfraktionschef Volker Kauder seien eingeweiht. Dahinter stehe die Sorge, eine solche Initiative könnte über den Bundesrat von der Opposition eingebracht werden und im Zuge eines Vermittlungsverfahrens im Bundestag zur Abstimmung stehen.

Union vertagt Entscheidung

Ein CDU-Sprecher sagte, es habe in der nordrhein-westfälischen CDU-Landesgruppe im Bundestag, der Pofalla und Gröhe angehören, am Montag eine Diskussion über das Thema gegeben. Es sei aber kein Gesetzesvorstoß angekündigt worden. Es werde weiterhin ergebnisoffen geprüft, ob nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Adoptionsrecht weitere Schritte notwendig seien.

Auf ein solches Vorgehen hatte sich die Unionsfraktion am Dienstag geeinigt. Bis zur nächsten Fraktionssitzung am 12. März soll beraten und anschließend zeitnah entschieden werden. Im Kern geht es darum, ob es rasch eine große Lösung gibt oder ein bis zum Sommer erwartetes Urteil zur steuerlichen Gleichstellung abgewartet wird.

Das Bundesverfassungsgericht hatte kürzlich das Adoptionsrecht homosexueller Lebenspartner gestärkt. Künftig dürfen Schwule und Lesben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Adoptivkinder ihres Partners oder ihrer Partnerin adoptieren, so dass das Kind auch rechtlich zwei Eltern hat. Für eine gesetzliche Neuregelung setzte das Gericht eine Frist bis zum 30. Juni 2014. Die Richter ordneten an, dass eine Sukzessivadoption ab sofort möglich ist.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.