NSU-Prozess in München: Gericht lehnt Befangenheitsantrag ab
Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe hatte im NSU-Prozess einen Befangenheitsantrag gegen die Richter gestellt. Den hat das Gericht abgelehnt und den Prozess fortgesetzt.
MÜNCHEN dpa | Im NSU-Prozess hat das Oberlandesgericht München einen Befangenheitsantrag der Hauptangeklagten Beate Zschäpe abgelehnt. Das erfuhr die Nachrichtenagentur dpa aus Justizkreisen. Der Antrag richtete sich gegen sämtliche Mitglieder des Staatsschutzsenats. Die Verhandlung wurde am späten Donnerstagvormittag fortgesetzt.
Zschäpes Verteidiger hatten geltend gemacht, der Senat habe einen Zeugen einseitig befragt und damit eine eindeutige Haltung zu ihrer Mandantin gezeigt. Die Bundesanwaltschaft hatte Zschäpes Antrag als absurd bezeichnet.
Als Zeugen sind am Donnerstag zwei Kripo-Beamte geladen. Einer soll über einen damaligen Chemnitzer Neonazi aussagen, der einer Skinheadgruppe namens „88er“ angehört und Sprengstoff für den „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) besorgt haben soll. „88“ steht für „Heil Hitler“. Der andere Beamte hatte mit der hochbetagten Nachbarin Zschäpes gesprochen, die hilflos in dem zerstörten Haus ausharrte, nachdem Zschäpe die Fluchtwohnung des Trios in Zwickau in Brand gesteckt hatte.
Dem NSU werden zehn Morde und zwei Sprengstoffanschläge zur Last gelegt. Motiv der Gruppe war nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft Fremdenhass und Hass auf den Staat.
Leser*innenkommentare
Frost
Bei Deutschen-Hass hätte das Gericht längst ein Urteil gesprochen. Bei 10- toten Deutschen läge die Sache längst ad acta. Man hat keine eindeutigen Beweise gegen Tschäpe; macht einen Schauprozess aus der ganzen Angelegenheit, die den Steuerzahler Millionen kostet.
Tadeusz Kantor
...das Gericht kann also einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht ablehnen? Sehr schlau! ; )
Rainer B.
Nur wer sich selbst richtet, kann sich seinen Richter aussuchen!
Das ist nicht neu.
Albrecht Pohlmann
Im NSU-Prozeß geht es um eine rätselhafte Mordserie, Sprengstoffanschläge und Banküberfälle. Die mutmaßlichen Haupttäter sind unter seltsamen Umständen gewaltsam umgekommen, gleiches gilt seither für zwei wichtige Zeugen. Der gesamte Prozeß stützt sich auf Indizien. Was als Sachbeweis vorgebracht wird, wurde ausschließlich nach dem Tod der beiden Haupttäter und der Flucht der jetzigen Hauptangeklagten gefunden. An sämtlichen Tatorten wurden keine Fingerabdrücke oder DNA der drei mutmaßlichen Täter gesichert. Seit Juni werden die BKA-Ermittlungsakten geleakt, die das Ausmaß der behördlichen Beweismittelmanipulation, der Zeugenbeeinflussung und Verschleierung in diesem Verfahren erkennbar werden lassen. Seit Juni schweigen auch sämtliche etablierten Medien eisern zu diesen Leaks: Omertà. Und die TAZ gehört mit dazu. Das finde ich ungeheuerlich. Ein Artikel im FREITAG hat jetzt endlich auf ideses mittlerweile ohrenbetäubende Schweigen aufmerksam gemacht: https://www.freitag.de/autoren/preussexx/geheime-bka-dokumente-im-internet-geleakt