Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.
Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?
Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.
Um zum Ernst der empörenden Sache zurückzukehren:
hier ein Zwischenstand der eigenen Forschungen, es beginnt auch in Deutschland gegen Nazi-Morde und ihre Vertuschung ein civil investigative activism, hier zusammengefasst in dem Film von
Katja & Clemens Riha, "Kampf um die Wahrheit. Der NSU und zu viele Fragen", 3sat 2015. Ende Juni https://www.youtube.com/watch?v=9b2npkTMn4s
Bliebe zu ergänzen:
http://www.3sat.de/mediathek/?mode=play&obj=52624
Ist einfacher als die ganzen Znklarheiten einzeln aufzulisten, und hoffentlich auch für Laien verständlicher.
Dieses Theater ist ein Schlag ins Gesicht der Opfer und deren Angehörige. Es würde mich auch nicht wundern, wenn das alles inszeniert wäre.
Bisher sieht es doch umgekehrt aus. Das Trio zeigte sich als Handelsreisende in Sachen Tod. Gruppen vor Ort suchten sich Opfer. Um sich nicht die Finger schmutzig zu machen und um die Spuren zu verwischen, nahm man die "Dienste von Profis" in Anspruch. Die Drei wurde gebieft und sind ausschließlich für die Tat angereist. Wen sie warum angriffen, das entschieden andere. Da sie nun vor Gericht sitzen, gehen die Rechten zu neuen Strategien über. Seit Jahren steigt die rechte Gewalt. Zur Zeit sind Asyheime angesagt. Aufklärung bisher Null. Zu erwartende Aufklärung in der Zukunft: das hängt vom Prozess ab. Sollte es Erkenntnisse zum Netzwerk geben, könnte das zukünftige Anschläge vermeiden helfen.
Stimmt bisher keine Sachverhaltsaufklärung, eher das Gegenteil.
Und es sind schon ungewöhnliche Profis, die sich mit einer Tatmittel und Bweissammlung aufhalten. Üblicherweise beobachte ich bei entsprechenden Täter gegenteiliges Verhalten.
Und diese ungewöhnlichenProfis schaffen es ausweislich der nicht an den Tatmitteln vorgenommenen Dekonatmination (keine Spuren) auch ganz ohen DNA und sonstige Spuren von Geschädigten oder vom TO auszuskommen....
Der Zoff zwischen Zschäpe und ihren Verteidigern könnte durchaus ein Taktikspiel sein, um für die Angeklagte Zeit heraus zu schinden, wenn der Prozess platzen sollte. Dann müsste man wieder mit dem ganzen bei Null anfangen. Fraglich ist dann, ob sie in U-Haft bleiben müsste: Evtl. spekulieren sie auf Entlassung aus der U-Haft wegen Überlänge des Verfahrens oder sonstige Manöver. Interessanterweise sind ja eher Belastungszeugen in den letzten Jahren zu Tode gekommen, was ihr letztlich genutzt hat.
Insgesamt scheint für Außenstehende der Prozess nur noch eine Qual für die Angehörigen der Mordopfer zu sein, denn sie müssen erleben, wie trotz zahlloser Zeugenbefragungen und Beweisversuche das rechtsradikale Netzwerk weiterfunktioniert.
Das hat man auch nicht alle Tage, dass eine Angeklagte ihre eigene Verteidigung behindert, wo sie nur kann - koste es, was es wolle.
Heer war von Anfang an ihr Verteidiger, Stahl und Sturm waren dann später zunächst als unbezahlte Wahlverteidiger für Zschäpe aktiv, bevor sie dann im zweiten Anlauf als zusätzliche Pflichtverteidiger vom Gericht zugelassen (und damit auch bezahlt) wurden. Für eine effektive Verteidigung ist eine gute Kommunikation der Angeklagten mit ihren Anwälten zwar wünschenswert, aber keineswegs zwingend erforderlich.
@Rainer B. was ist da absonderlich, die Angeklagte weis, dass für sie nur ein Schuldspruch folgen wird, warum sollte sie an einem zügigen Prozessablauf interessiert sein!
Wenn Sie von einem Schuldspruch überzeugt wäre, müsste Sie doch alles daransetzen, ein möglichst niedriges Strafmaß zu erreichen. Diese Möglichkeiten verbaut sie sich Stück für Stück selbst. Nein - Sie ist offenbar nach wie vor von einem Freispruch überzeugt, aber realistisch kann das gar nicht sein.
Der Kick, im Mittelpunkt des Interesses zu stehen und Spielchen mit allen Beteiligten zu spielen, ist mächtiger geworden, als das Bedürfnis, aus der Sache so gut und so schnell wie irgend möglich herauszukommen.
Dieses Mal sollen Funkgeräte der Hisbollah-Miliz detoniert sein, in mehreren Gebieten auch Solaranlagen. Die Extremisten kündigen Vergeltung an.
Kommentar NSU-Prozess: Inhalte werden nebensächlich
Weder Beate Zschäpe noch ihre Verteidiger wollen in dieser Konstellation weiterarbeiten. Sie müssen es aber. Das nutzt derzeit nur der Angeklagten.
Keine Lust auf die Mandantin: Anja Sturm, Wolfgang Stahl, Wolfgang Heer. Foto: ap
Niemand hat erwartet, dass es einfach wird. Ein Prozess über eine jahrelange, zehnfache Mordserie, über drei Anschläge und 15 Überfälle, mit zwei toten Hauptbeschuldigten und einer schweigenden Angeklagten: Der NSU-Prozess in München konnte nur ein Mammutprojekt mit einer akribischen, geduldigen Beweisaufnahme werden. Nun kommt auch noch Kleinstarbeit in Verfahrensfragen dazu.
Und auch die haben es in sich. Mit dem Antrag der drei ursprünglichen Pflichtverteidiger von Beate Zschäpe, von ihrem Mandat entbunden zu werden, dokumentieren nun auch die Anwälte, dass sie keine angemessene Verteidigung in dem Prozess mehr sehen. Das hatte zuletzt auch Zschäpe mit Vehemenz behauptet.
Der Schritt der Pflichtverteidiger kommt daher nicht überraschend. Ihre Aufgabe ist es, der Angeklagten mit bestem Einsatz im Verfahren beizustehen. Dafür wurden sie eingesetzt, dafür werden sie mit Steuergeldern bezahlt. Wenn Beate Zschäpe diesen Einsatz nun anzweifelt, ist es nur folgerichtig, dass die drei Anwälte ihr Prozessschicksal in die Hände der Richter legen: Entscheidet ihr, ob wir unseren Job angemessen machen!
Dass die Richter diese Frage bejahen, war zu erwarten. Sie haben bisher alles getan, um den Prozess zu Ende zu bringen. Dennoch bleibt ein Schaden. Nun besteht eine Situation fort, in der sich die Angeklagte und ihre nächsten Vertrauten nur noch angiften, bestenfalls anschweigen. Daneben sitzt zwar ein neuer, vierter Anwalt, mit dem Zschäpe arbeiten kann. Der aber ist nicht ansatzweise in das Verfahren eingearbeitet.
Es ist auch zu befürchten, dass das Gezänk nun erst richtig beginnt.
Für einen Prozess, der sich noch über Monate erstrecken wird, ist das nicht nur rechtsstaatlich alles andere als eine gute Perspektive. Es ist auch zu befürchten, dass das Gezänk nun erst richtig beginnt.
Momentan nutzt das vor allem einer: Beate Zschäpe. Denn bei all dem Verfahrensgerangel treten die offenen inhaltlichen Fragen der NSU-Verbrechen in den Hintergrund. Und davon gibt es einige: von der Auswahl der Opfer bis zu den Verzweigungen des Helfernetzwerks des Trios.
Gut möglich, dass diese Fragen nun offenbleiben – und die Richter jetzt vor allem darauf hinarbeiten, den Prozess heil zu Ende zu bringen. Die Aufarbeitung des NSU-Komplexes aber wird dann nach dem Urteilsspruch weitergehen. Sie muss.
Fehler auf taz.de entdeckt?
Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!
Inhaltliches Feedback?
Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.
Schwerpunkt Rechter Terror
Kommentar von
Konrad Litschko
Redaktion Inland
Seit 2010 bei der taz, erst im Berlin Ressort, ab 2014 Redakteur für Themen der "Inneren Sicherheit" im taz-Inlandsressort. Von 2022 bis 2024 stellvertretender Ressortleiter Inland. Studium der Publizistik und Soziologie. Mitautor der Bücher "Staatsgewalt" (2023), "Fehlender Mindestabstand" (2021), "Extreme Sicherheit" (2019) und „Bürgerland Brandenburg" (2009).
Themen
ALLERHÖCHSTE ZEIT, AKTIV ZU WERDEN
Mit der taz Bewegung bleibst Du auf dem Laufenden über Demos, Diskussionen und Aktionen gegen rechts.
Hier erfährst du mehr
Rechter Terror in Deutschland
Rechtsextreme Terroranschläge haben Tradition in Deutschland.
■ Beim Oktoberfest-Attentat im Jahr 1980 starben 13 Menschen in München.
■ Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) um Beate Zschäpe verübte bis 2011 zehn Morde und drei Anschläge.
■ Als Rechtsterroristen verurteilt wurde zuletzt die sächsische „Gruppe Freital“, ebenso die „Oldschool Society“ und die Gruppe „Revolution Chemnitz“.
■ Gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A. wird wegen Rechtsterrorverdachts ermittelt.
■ Ein Attentäter erschoss in München im Jahr 2016 auch aus rassistischen Gründen neun Menschen.
■ Der CDU-Politiker Walter Lübcke wurde 2019 getötet. Der Rechtsextremist Stephan Ernst gilt als dringend tatverdächtig.
■ In die Synagoge in Halle versuchte Stephan B. am 9. Oktober 2019 zu stürmen und ermordete zwei Menschen.
■ In Hanau erschoss ein Mann am 19. Februar 2020 in Shisha-Bars neun Menschen und dann seine Mutter und sich selbst. Er hinterließ rassistische Pamphlete.