BGH kündigt Revisionsbeschlüsse an: Bald Entscheidung über Zschäpe

Der NSU ermordete zehn Menschen. Nächste Woche teilt der Bundesgerichtshof mit, ob Urteile gegen Mitglied Beate Zschäpe und Helfer bestehen bleiben.

Beate Zschäpe im Gerictssaal, im Hintergrund unscharf zwei PolizistInnen

Beate Zschäpe kommt im Juni 2018 im Landgericht in München zum 428. Verhandlungstag im NSU-Prozess Foto: Sebastian Widmann/imago

KARLSRUHE taz | Am kommenden Donnerstag wird der Bundesgerichtshof (BGH) kundgeben, ob das Urteil gegen die NSU-Terroristin Beate Zschäpe bestehen bleibt. Eine mündliche Verhandlung wird es aber nur im Fall von André Eminger geben, der als Terrorgehilfe verurteilt worden war.

Die Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) verübte in den Jahren 2000 bis 2011 bundesweit zehn Morde, vor allem an türkischen Kleingewerbetreibenden, dazu kamen zwei Sprengstoffanschläge in Köln und 15 Raubüberfälle zur Finanzierung des Lebens im Untergrund. Die Gruppe flog 2011 auf, die NSU-Todesschützen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt töteten sich selbst.

Das Oberlandesgericht München verurteilte im Sommer 2018 Beate Zschäpe als Mittäterin der Morde zu einer lebenslangen Freiheitstrafe, vor allem weil sie 2011 die Bekenner-CDs verschickte. Wegen Beihilfe zu Mord wurden auch Ralf Wohlleben (10 Jahre), Holger Gerlach (3 Jahre) und Carsten Schultze (3 Jahre Jugendstrafe) verurteilt. Andre Eminger erhielt 2,5 Jahre Freiheitsstrafe wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Alle fünf Angeklagten legten damals Revision ein, der geläuterte Schultze nahm das Rechtsmittel aber bald zurück.

Am kommenden Donnerstag wird der BGH seine Entscheidungen über die Revisionen der Angeklagten veröffentlichen. Es wird also selbst im Fall Zschäpe keine mündliche Revisionsverhandlung geben. Dabei war die Verurteilung von Zschäpe als Mittäterin von Mundlos und Böhnhardt angesichts ihrer relativ geringen Tatbeiträge keine Selbstverständlichkeit. Die Anwälte hatten auf Beihilfe plädiert.

Verhandlung zu Eminger wohl im Herbst

Der Verzicht auf eine mündliche Verhandlung ist laut Strafprozessordnung möglich, wenn der BGH Zschäpes Revision einstimmig stattgibt oder wenn er sie einstimmig als „offensichtlich unbegründet“ ablehnt. Letzteres dürfte wahrscheinlicher sein. Dann bliebe es bei dem Lebenslang-Urteil von Zschäpe.

Nur im Fall André Eminger hatte auch die Bundesanwaltschaft Revision eingelegt. Sie hatte ursprünglich 12 Jahre Haft (statt der verhängten 2,5 Jahre) beantragt, weil sie davon ausging, dass Eminger schon recht bald von den Mordanschlägen des NSU wusste.

Bei Revisionen der Bundesanwaltschaft zulasten eines Angeklagten ist stets eine mündliche Verhandlung durchzuführen. Diese öffentliche Verhandlung wird wohl noch in diesem Herbst stattfinden.

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