TextilarbeiterInnen in Bangladesch: Nach Streik auf schwarzer Liste
In Bangladesch sind Hunderte von NäherInnen arbeitslos, weil sie für höhere Löhne gestreikt haben. Eine Ausnahme ist H&M.
BERLIN taz | Nach zehn Monaten sind Hunderte TextilarbeiterInnen in Bangladesch noch immer ohne Arbeit. Im vergangenen Dezember hatten ArbeiterInnen in mehreren Fabriken für höhere Löhne gestreikt.
39 GewerkschafterInnen wurden daraufhin festgenommen, 1.500 ArbeiterInnen entlassen. Obwohl es seit Februar Zusagen der Fabrikbesitzer und der Regierung von Bangladesch gibt, die ArbeiterInnen wieder einzustellen, sei dies bisher nicht geschehen, sagte die Gewerkschafterin Kalpona Akter am Dienstag in Berlin.
Laut Akter laufen noch immer zahlreiche Prozesse gegen GewerkschafterInnen. Immerhin seien von 14 Prozessen insgesamt sieben wieder eingestellt worden. Von den gefeuerten ArbeiterInnen hätten einige hundert ihre Jobs wieder erhalten, allerdings nur in Fabriken, die für H&M produzieren. Dort habe der Konzern Druck auf die Fabrikbesitzer ausgeübt.
Die im Frühjahr angekündigten Verhandlungen zwischen Gewerkschaften, dem Verband der Fabrikbesitzer und dem Arbeitsministerium dauerten hingegen noch an. Laut Akter stehen den ArbeiterInnen ihre früheren Jobs zu, ansonsten aber zumindest eine Abfindung in Höhe von drei Monatsgehältern. Die ArbeiterInnen könnten nun auch anderswo keine Arbeit mehr finden, da ihre Namen auf einer schwarzen Liste stünden.
Der Mindestlohn für TextilarbeiterInnen liegt derzeit bei etwa 60 Euro monatlich, er ist seit 2014 nicht mehr erhöht worden. Die Streikenden hatten eine Verdreifachung gefordert.
Leser*innenkommentare
joaquim
wieso nur H&M? warum rührt sich keiner der anderem westlichen Konzerne. Es wäre interessant zu wissen, an wen man da Briefe schreiben kann für öffentlichen Druck.
Earendil
"Von den gefeuerten ArbeiterInnen hätten einige hundert ihre Jobs wieder erhalten, allerdings nur in Fabriken, die für H & M produzieren. Dort habe der Konzern Druck auf die Fabrikbesitzer ausgeübt."
Interessant. Heißt es sonst nicht immer, die Handelskonzerne hierzulande hätten gar keine Einflussmöglichkeiten auf ihre Zulieferer?
Trango
@Earendil Natürlich hat eine Vertragspartei einer dauerhaften Geschäftsbeziehung in der Regel Einflussmöglichkeiten auf die andere Partei. Der springende Punkt ist, ob die Möglichkeit der Ausübung - oder Nichtausübung - des Drucks zu Verantwortung gegenüber weiteren Personen, die nicht Vertragspartei sind, führt.