Sommerpause im NSU-Prozess: Die Fragen bleiben

Der NSU-Prozess macht vier Wochen Pause. Das Urteil verzögert sich weiter – nach über drei Jahren Verhandlung.

Ein Schild mit der Aufschrift "Angeklagte Zschäpe" steht am 1. August 2016 im Gerichtssaal im Oberlandesgericht in München auf der Anklagebank

Pause in München Foto: dpa

BERLIN taz/dpa | Am Dienstag geht es wieder um ein Puzzlestück, ein weiteres von so vielen. Der NSU-Prozess widmet sich dem Mitangeklagten Ralf Wohlleben. Er soll den Rechtsterroristen die Ceska-Pistole organisiert haben, mit dem diese neun Migranten erschossen. Ein Polizeikommissar schildert die rechtsextreme Karriere Wohllebens, sein Auftauchen in der Jenaer Szene 1996, die Organisation von Demonstrationen, seine Reden gegen Ausländer.

Es war bereits der 305. Tag im NSU-Prozess. Seit nun dreieinviertel Jahren wird in München über die zehn Morde, zwei Anschläge und 15 Überfälle der Rechtsterroristen verhandelt. Nun geht der Prozess in eine vierwöchige Sommerpause. Und ein Urteilsspruch verzögert sich immer weiter.

Erst jüngst verkündete Richter Manfred Götzl neue Prozesstermine: bis September 2017. Rein vorsorglich. Dennoch: Offenbar rechnet auch er nicht mehr mit einem Urteil bis Januar 2017, wie bisher terminiert.

Dabei ist die Beweisaufnahme zu weiten Teilen abgeschlossen, Hunderte Zeugen wurden angehört. Und es zeichnen sich bereits Linien für das Urteil ab. Die späte Einlassung der Hauptangeklagten Beate Zschäpe – erstmals im Dezember 2015, schriftlich, vorgetragen von ihrem Anwalt – hat ihr wohl nicht genutzt. Weite Teile der Anklage wurden durch die Aussage bestätigt. Und bei den teils oberflächlichen Schilderungen hakte Götzl immer wieder nach, wollte mehr Details erfahren.

Zuletzt richteten auch die Opferanwälte über mehrere Stunden eine Kaskade von rund 300 Fragen an Zschäpe. Die Prozedur zeigte, dass vieles im NSU-Komplex noch ungeklärt ist. Und sie sorgte erneut für offenen Streit unter Zschäpes Verteidigern. Anwalt Wolfgang Heer wies am Montag etliche der Fragen als „nicht zur Sache gehörig zurück“ – dann intervenierte Neuverteidiger Hermann Borchert. Es sei erst zu klären, ob dies überhaupt im Sinne ­Zschäpes sei. Wieder musste der Prozess unterbrochen werden, eine angekündigte Erklärung der Angeklagten fiel aus.

Kein Befreiungsschlag für Zschäpe

Schon länger herrscht Eiszeit zwischen den Anwälten, ­Zschäpe redet mit ihren drei Altverteidigern um Heer seit einem Jahr nicht mehr – genau so lange wird sie nun zusätzlich von Borchert und einem weiteren Junganwalt vertreten. Ein Befreiungsschlag für Zschäpe gelang aber auch ihnen nicht.

Düster sieht es für Wohlleben aus. Seine Anwälte kämpften zuletzt besonders erbittert. Penibel befragten sie Zeugen, attackierten die Bundesanwaltschaft. Dennoch: Erst vor zwei Wochen bekräftigen die Richter in einem Beschluss, dass sie die Zeugen der Anklage für glaubhaft halten – und damit Wohlleben für den NSU-Waffen­be­schaffer. Ihm droht nun, angeklagt wegen Beihilfe zum zehnfachen Mord, eine lange Haftstrafe. Der jetzige Dienstag, mit der Schilderung von Wohllebens brauner Gesinnung, dürfte auch nicht hilfreich gewesen sein.

Und die Richter schlugen weitere Pflöcke ein. Reihenweise lehnten sie zuletzt Anträge ab, weitere Zeugen zu hören, die etwa klären sollten, ob Zschäpe und ihr Kumpan Uwe Mundlos bei einem Zwickauer V-Mann arbeiteten. Der Senat sei nicht zu „ausufernder Aufklärung“ verpflichtet. Auch seien solche Fragen nicht entscheidend für das Urteil – da eine Steuerung der Terrorzelle durch den Staat nicht erkennbar sei. Zumindest bei der Rolle des Verfassungsschutzes hatten die Opferanwälte aber immer wieder Zweifel angemeldet. „Das ist kein Nebenkriegsschauplatz“, sagte Anwalt Mehmet Daimagüler. „Natürlich ist es relevant, wann welche Verfassungsschutzbehörde was gewusst hat.“

Die Richter legten sich aber in noch einem strittigen Punkt fest: Sie glauben dem früheren Verfassungsschützer Andreas Temme – der beim NSU-Mord an dem Kasseler Halit Yozgat am Tatort war, einem Internetcafé. Was der Geheimdienstler dort machte, gehört zu den größten NSU-Mysterien. Sechs Mal war Temme im Prozess geladen. Seine Aussage sei „plausibel und nachvollziehbar“ gewesen, befanden die Richter nun.

Temme hatte behauptet, den Mord nicht mitbekommen und sich danach wegen seiner Ehefrau nicht als Zeuge gemeldet zu haben – weil er auf einem Flirt-Portal gechattet habe. Thomas Bliwier, Anwalt der Yozgat-Familie, nannte den Beschluss „nicht nachvollziehbar“. Temme sei „vollständig unglaubwürdig“. Ein Ende der Aufklärung dieses Falls sei „im Interesse der Familie Yozgat nicht zu akzeptieren.“

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Rechtsextreme Terroranschläge haben Tradition in Deutschland.

■ Beim Oktoberfest-Attentat im Jahr 1980 starben 13 Menschen in München.

■ Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) um Beate Zschäpe verübte bis 2011 zehn Morde und drei Anschläge.

■ Als Rechtsterroristen verurteilt wurde zuletzt die sächsische „Gruppe Freital“, ebenso die „Oldschool Society“ und die Gruppe „Revolution Chemnitz“.

■ Gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A. wird wegen Rechtsterrorverdachts ermittelt.

■ Ein Attentäter erschoss in München im Jahr 2016 auch aus rassistischen Gründen neun Menschen.

■ Der CDU-Politiker Walter Lübcke wurde 2019 getötet. Der Rechtsextremist Stephan Ernst gilt als dringend tatverdächtig.

■ In die Synagoge in Halle versuchte Stephan B. am 9. Oktober 2019 zu stürmen und ermordete zwei Menschen.

■ In Hanau erschoss ein Mann am 19. Februar 2020 in Shisha-Bars neun Menschen und dann seine Mutter und sich selbst. Er hinterließ rassistische Pamphlete.

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