Kommentar Höhere Strafe für Stalking: So schlimm wie ein Faustschlag

Stalkingopfer sind oft schwer traumatisiert, doch die Täter kommen meist davon. Das derzeitige Gesetz ist eindeutig zu nachsichtig.

Eine Person steht hinter einer Glastür

Wie weit reicht der gesetzliche Schutz? Foto: dpa

Da wird jemand über Jahre hinweg verfolgt, belästigt, drangsaliert, auf Neudeutsch: gestalkt. Stalkingopfer sind in der Regel schwer traumatisiert, ihr Leben besteht vor ­allem aus Bedrohung und Angst. ­Fachleute nennen diese Art der Drangsalisierung psychische Gewalt. Die bestraft gehört.

Aber die Täter kommen meist davon. Der sogenannte Stalkingparagraf greift nur, wenn das Leben des Opfers sichtbar beeinträchtigt ist: wenn es umzieht und sich nicht mehr aus dem Haus traut. Bleibt es „standhaft“ und versucht, nach außen hin normal weiterzuleben, bekommt es so gut wie keinen juristischen Beistand.

Das will Justizminister Heiko Maas jetzt zu Recht ändern: Stalker sollen es künftig nicht mehr so leicht haben und Opfer sollen besser geschützt werden.

Das aktuelle Gesetz ist eindeutig zu nachsichtig. Warum soll Seelenqual weniger massiv sein als ein Schlag mit der Faust? Längst ist erwiesen, dass psychische Gewalt heftigere und längerfristige Folgen hervorrufen kann als körperliche Angriffe. Mitunter leiden Betroffene ihr Leben lang an Schlafstörungen, einem schlechten Immunsystem, Depressionen. Einige Stalker treiben ihr Opfer in den Selbstmord.

Warum soll Seelenqual weniger massiv sein als ein Schlag mit der Faust?

Manche Opfer empfinden es als zusätzliche Pein, wenn sie bei der Polizei Anzeige erstatten, dort aber belächelt und wieder heimgeschickt werden. Sie empören sich über Gerichte, die in ihren Augen für den Täter und nicht für das Opfer entscheiden. Auch wenn seelisches Leid schwer messbar ist: Warum reichen bescheinigte Psychotherapien, ärztliche Atteste und dokumentierte Dauerbelagerung als Beweise für eine Strafverfolgung nicht aus?

Für die Opfer ist es so oder so schwierig. Wenn sie Taten fotografieren, Mails speichern und Drohbriefe archivieren müssen, konzentriert sich ihr Alltag erst recht auf den Täter. Das kann nicht im Sinne des Rechtsstaats sein.

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Ressortleiterin Meinung. Zuvor Ressortleiterin taz.de / Regie, Gender-Redakteurin der taz und stellvertretende Ressortleiterin taz-Inland. Dazwischen Chefredakteurin der Wochenzeitung "Der Freitag". Amtierende Vize-DDR-Meisterin im Rennrodeln der Sportjournalist:innen. Autorin zahlreicher Bücher, zuletzt: "Und er wird es immer wieder tun" über Partnerschaftsgewalt.

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