Todesstrafe-Befürworter unter Juristen: Als Richter ungeeignet?
Nordrhein-Westfalens Justizminister will nicht, dass Befürworter der Todesstrafe als Richter oder Staatsanwalt eingestellt werden.
DÜSSELDORF kna | Juristen, die für eine Wiedereinführung der Todesstrafe eintreten oder bei Straftätern die Folter legalisieren wollen, dürfen nach Auffassung des nordrhein-westfälischen Justizministers Thomas Kutschaty (SPD) nicht als Richter und Staatsanwälte tätig werden.
In den richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen würden nur Volljuristen aufgenommen, die neben „überdurchschnittlichen fachlichen Leistungen“ auch über „besondere persönliche und soziale Kompetenzen“ verfügen, erklärte Kutschaty in einer am Dienstag veröffentlichten Antwort auf eine Kleine Anfrage der Piratenfraktion im Landtag.
Auslöser für die parlamentarische Anfrage ist eine aktuelle Studie des Erlanger Rechtsprofessors Franz Streng über „berufsbezogene Einstellungen junger Juristen“. Danach treten 32 Prozent der Jurastudenten für die Wiedereinführung der im Grundgesetz verbotenen Todesstrafe ein. 29 Prozent bejahten die Androhung oder den Einsatz von Folter, wenn dies „zur Abwehr schwerster Gefahren für die Allgemeinheit notwendig“ sei. Nur 42 Prozent der 3.133 befragten Jurastudenten lehnten die Folter prinzipiell ab.
Kutschaty erklärte, es handele sich bei den Befragten um Studenten zweier süddeutscher Universitäten. Er habe „keine Anhaltspunkte“ dafür, dass diese Ergebnisse auf Nordrhein-Westfalen übertragbar seien. Allerdings lägen der Landesregierung auch keine Erkenntnisse zu Sanktionsvorstellungen bei Studienanfängern in den Rechtswissenschaften vor.
Zugleich verwies der Minister darauf, dass sich in der Streng-Studie „die Strafmentalität der Normalbevölkerung“ widerspiegele. Die juristische Ausbildung durch Studium und Vorbereitungsdienst halte er für gut geeignet, mögliche anfängliche Fehlvorstellungen zu begegnen.
Besonders im juristischen Vorbereitungsdienst werde den Referendaren vermittelt, welche Sanktionen möglich und angemessen seien.
Leser*innenkommentare
Lowandorder
Als Richter ungeeignet?
Was ist das denn für eine Frage?
Todesstrafe qua Grundgesetz - GG - ausgeschlossen!
(ok "Kopf&Glied-ab-Jaeger(*CSU) - Zwischenruf
Herbert Wehner - *der Mann war mal BT-Vize&JuMi)
Folter - schließt Art. 1 GG aus;
Daschner-Urteil läßt grüßen
http://www.kj.nomos.de/fileadmin/kj/doc/2003/20032Hecker_S_208.pdf
- & Horst Dreier - der Karlsruhe-Kandidat der SPezialDemokraten
fiel wg - für Profis eklatanter - Relativierung der Folter
gegen die feine Allianz - CDU / Die Linke
(exBundesrichter Wolfgang Nescovic vorweg)
völlig zu recht durch -
("glänzende Juristen" - hatten wir allerspätestens
mit Carl Schmitt mehr als zuviel)
http://m.welt.de/politik/article1623262/Wer-Folter-relativiert-ist-ungeeignet.html
Die Antwort lautet also ohne wenn und aber
JA UNGEEIGNET!
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mit F.K.Waechter - NÖ WIESO!