Strafe wegen Kartellabsprachen: ProSieben und RTL zahlen

Die beiden größten privaten Fernsehsender zahlen 55 Millionen Euro Strafe. Sie hatten unerlaubt verschlüsselte Austrahlungen von Programmen abgesprochen.

Fast ein kleines Kartell, auch ganz ohne RTL: ProSiebenSat.1. Bild: dapd

BONN dapd | Die beiden größten deutschen privaten TV-Sender ProSiebenSat.1 und RTL müssen wegen verbotener Wettbewerbsabsprachen Geldbußen in einer Gesamthöhe von rund 55 Millionen Euro zahlen.

Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, sagte am Freitag, nach den Ermittlungen der Wettbewerbsbehörde hätten sich die Sendergruppen in den Jahren 2005 und 2006 darüber abgesprochen, ihre digitalen Free-TV-Programme in „normaler“ Bildqualität „nur noch verschlüsselt auszustrahlen und dafür ein zusätzliches Entgelt zu verlangen“.

Kassiert worden sei von den Kabelnetzbetreibern, doch hätten diese die Kosten an die TV-Kunden weitergegeben, hieß es beim Kartellamt. Neben den Unternehmen selbst müssen auch zwei verantwortliche Manager tief in die Tasche greifen.

Über die Zahlung des Bußgeldes hinaus verpflichteten sich die Sender, ihre wesentlichen Programme noch mindestens zehn Jahre in „normaler“ Bildqualität unverschlüsselt anzubieten. Mundt sagte, damit stehe den Fernsehzuschauern „auch in den kommenden Jahren eine Empfangsmöglichkeit für digitales Free-TV offen, ohne Signalschutzbeschränkungen und ohne dass dafür zusätzliche Entgelte anfielen“.

Das gilt allerdings nur für die Standard-Bildqualität. Die immer beliebter werdenden hochauflösenden HD-Programme sind von der Entscheidung nicht betroffen. Hier gebe es keine Anzeichen für verbotene Absprachen, hieß es bei der Aufsichtsbehörde.

Die Mediengruppe RTL Deutschland bestätigte, dass sie das Bußgeld zahlen werde. Rückstellungen dafür seien bereits 2011 gebildet worden, so dass der Vorgang keine negativen Auswirkungen auf die Gewinne im Jahr 2012 haben werde.

Wichtig für die Sendergruppe, zu der neben RTL unter anderem auch Vox, n-tv, Super RTL und RTL2 gehören, sei aber vor allem, dass die heutigen Modelle zur Verbreitung der Programme in HD-Qualität rechtmäßig und zulässig seien. „Somit haben wir für die Weiterentwicklung unserer digitalen Angebote wie auch der Verbreitung unserer Programme in HD die dringend notwendige Planungssicherheit“, sagte ein Unternehmenssprecher.

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