Prozess um Ausreiseverbot: Justiz bremst IS-Sympathisantin aus

Hildesheim untersagt einer Libanesin die Ausreise – zu Recht, wie ein Gericht in Hannover urteilt. Die Frau könnte eine Terrororganisation unterstützen.

Vermummte PolizistInnen

Der „Islamkreis“ in Hildesheim wurde im November gestürmt Foto: dpa

HANNOVER taz | Eine 1986 in Beirut geborene Frau ist mit ihrer Klage gegen ein von der Stadt Hildesheim erlassenes Ausreiseverbot aus Deutschland vor dem Verwaltungsgericht Hannover gescheitert. Es bestehe die Gefahr, „dass sich die Klägerin ins Kriegsgebiet in Syrien oder im Irak begibt“, sagte der Vorsitzende Richter der 13. Kammer, Martin Goos, in einer kurzen mündlichen Urteilsbegründung. Nicht auszuschließen sei, dass sie dort die Terrororganisation des sogenannten Islamischen Staates (IS) zumindest „logistisch unterstützen“ wolle. Wie im Ausländer- und Passgesetz für eine Ausreiseuntersagung gefordert, gefährde dies „erhebliche Belange der Bundesrepublik“.

Die mit ihren Eltern als Dreijährige aus dem Libanon nach Deutschland eingereiste Kaoukab el A. war nach Ermittlungen des niedersächsischen Landeskriminalamts (LKA) jahrelang im Verein des Deutschsprachigen Islamkreises Hildesheim (DIK) aktiv. Dessen Moschee in der Hildesheimer Martin-Luther-Straße beschrieb der LKA-Beamte Alexander Hofmann am Mittwoch vor Gericht einmal mehr als „bundesweiten Hotspot der radikalen Salafistenszene“ – und zitierte damit Niedersachsens SPD-Innenminister Boris Pistorius, der sich schon vor Monaten wortgleich geäußert hatte. Der Lebensgefährte von Kaoukab el A., mit dem sie nach islamischen Recht verheiratet ist und drei Kinder hat, soll zu den Gründungsmitgliedern des Vereins gehören.

Für Schlagzeilen hatte der Islamkreis erst im November gesorgt, als Spezialeinheiten dessen Gotteshaus sowie mehrere Wohnungen in Nordrhein-Westfalen und in Niedersachsen stürmten. Dabei waren fünf Männer festgenommen worden, darunter auch Ahmad Abdelazziz A., genannt Abu Walaa. Allen wird die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Nach Hasspredigten Abu Walaas in der DIK-Moschee in Hildesheim sollen immer wieder junge Männer in Richtung Syrien gereist sein, um sich dort dem IS anzuschließen.

Der Anwalt von Kaoukab el A., der auf Straf- und Verwaltungsrecht spezialisierte Tarig Elobied, entgegnete, die Stadt Hildesheim verwehre seiner Mandantin, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, „ihre Heimat Libanon“ zu besuchen. Auch Treffen mit in Schweden und Dänemark lebenden Verwandten seien unmöglich. Persönlich war die Klägerin nicht vor Gericht erschienen, da die Geburt ihres vierten Kindes unmittelbar bevorsteht.

Bundesweit zählt der Verfassungsschutz rund 9.700 Personen zur salafistischen Szene.

Über 1.200 davon rechnet der Inlandsgeheimdienst zum sogenannten islamistisch-terroristischen Personenpotenzial.

In Niedersachsen lebten nach Informationen des Nachrichtendienstes rund 550 radikal-islamistische Salafisten.

Etwa 75 von ihnen sollen sich dem sogenannten Islamischen Staat in Syrien und im Irak angeschlossen haben.

Außerdem werde Kaoukab el A. im Prozess zum Annex, also zum Anhängsel ihres Mannes reduziert, argumentierte der aus Berlin stammende promovierte Jurist Elobied. Zuvor war in dem Verfahren immer wieder die Rolle ihres Mannes im Islamkreis und dessen Nähe zu radikal-salafistischen Organisationen thematisiert worden.

So soll der Lebensgefährte, gegen den mittlerweile selbst eine Ausreiseuntersagung erwirkt wurde, versucht haben, vom Verein Helfen in Not gekaufte Krankenwagen nach Syrien zu überführen. Allerdings steht die von dem Konvertiten und islamistischen Prediger Sven Lau unterstützte Hilfstruppe aus dem nordrhein-westfälischen Neuss in Verdacht, zumindest Teile seiner Spendengelder an den IS weiterzuleiten. „Meine Mandantin will als eigenständige Person wahrgenommen werden, hat ihren eigenen Kopf“, betonte dagegen Anwalt Elobied.

Genau das täten die Sicherheitsbehörden, entgegnete der Beamte Bernd Adolph für das Bundesamt für Verfassungsschutz. Dem Inlandsgeheimdienst lägen Aussagen einer „glaubwürdigen Quelle“ vor, nach der Kaoukab el A. selbst beteuert haben soll, in vom IS beherrschte Gebiete fahren zu wollen. Dies reiche für ein Ausreiseverbot, meinte Rima Jebrini vom Rechtsamt der Stadt Hildesheim: „Wir brauchen keine Teilnahme an Kriegshandlungen“ – für eine Ausreiseuntersagung reiche schon der Verdacht, dass eine Terrororganisation unterstützt werden solle.

LKA-Mann Hofmann betonte, das Verbot diene letztlich dem Schutz der 30-Jährigen und ihrer Kinder. In der Urteilsbegründung schloss sich Richter Goos dem an – schließlich sei der IS immer auf der Suche nach „menschlichen Schutzschilden“.

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