NSU-Prozess: Presseplätze werden verlost
Auch ausländische Medien bekommen nun ein Platzkontingent im NSU-Prozess. Die Akkreditierungen werden per Losentscheid vergeben.
MÜNCHEN dpa | Die Presseplätze im NSU-Prozess werden jetzt im Losverfahren vergeben. Dabei werden Kontingente gebildet, wobei zwischen in- und ausländischen Medien unterschieden wird, wie das Münchner Oberlandesgericht (OLG) am Freitag auf seiner Internetseite bekanntgab.
Für türkische Medien werden vier Plätze reserviert. Für griechische Medien wird ein Platz reserviert, für auf Persisch publizierende Medien einer. Es gibt zehn Plätze für „deutschsprachige Medien mit Sitz im Ausland und fremdsprachige Medien“.
In- und ausländische Nachrichtenagenturen bekommen laut OLG fünf Plätze, für „auf Deutsch publizierende Medien mit Sitz im Inland“ gibt es 35 Plätze. Innerhalb dieser Gruppe wird dann noch einmal zwischen verschiedenen Medienarten unterschieden.
Das OLG hatte Anfang der Woche völlig überraschend ein neues Akkreditierungsverfahren angekündigt. Deshalb wurde der Beginn des Prozesses auch von vergangenen Mittwoch auf den 6. Mai verschoben.
Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor auf Klage der türkischen Zeitung Sabah hin entschieden, dass vor allem türkische Medien eine angemessene Zahl von Sitzplätzen erhalten müssten. In dem Gerichtssaal gibt es nur gut 100 Plätze für die Öffentlichkeit. Davon werden auch jetzt wieder 50 Plätze für Journalisten reserviert.
Leser*innenkommentare
PeterWolf
Gast
@Horsti
"Mit welcher Berechtigung werden türkischen Medien als einzigen 4 Plätze reserviert?"
Das ist einfach zu beantworten:
Von zehn Ermordeten hatten acht einen türkischen Hintergrund und wurden ausschließlich deshalb ermordet.
Horsti
Gast
Mit welcher Berechtigung werden türkischen Medien als einzigen 4 Plätze reserviert?
Ted
Gast
Artikel: "Das OLG hatte Anfang der Woche völlig überraschend ein neues Akkreditierungsverfahren angekündigt."
Naja, allzu überraschend war diese Entscheidung aber nicht, so verfahren die Situation nun mal war.
Ein Losverfahren ist jedenfalls eine ziemlich faire Lösung: jeder Teilnehmer hat die gleichen Chancen in seiner Gruppe. Solange man die Gruppen gut auswählt, gibt es daran nichts zu kritisieren. Ich verstehe nicht, was es darüber zu mosern gibt.
Das Grundproblem bleibt jedoch: der Raum ist schlicht zu klein. In anderen Ländern (Italien, wegen diesem Schiffsunglück) werden ganze Theater gemietet, um einem Prozess angemessene Räumlichkeiten zu geben. In Stammheim wurde eigens ein neues Gebäude gebaut.
Harald
Gast
Wird Damla Bingöl die Losfee?
Welches thermoneutrale technische Verfahren wird angewandt?
Wohin müssen diejenigen, die nicht über Los gehen dürfen?
Gibt es reservierte Plätze für Mehmet Özil und Cenk Batu?
Wird Beate Z. für ihre Verdienste den Integrationsbambi erhalten?
Celsus
Gast
Das Windhundverfahren hat sich angesichts der einseitigen Information von Medien über den Zeitpunkt des Verfahrensstarts ja auch als untauglich bewiesen. Da ist die Verlosung von Sitzplätzen schon angemessener.
Freilich bleiben da immer noch Wünsche offen, die bei Prozessen gegen die RAF oder die PKK erfüllt worden sind. Aber für den Bereich Rechtsextremismus wird kein Geld "in die Hand (Klauen?) genommen", wie diese Kreise es ausdrücken würden. Na ja. Höchstens für die V-Leute. Also doch eher Geld in den Klauen.
Wüstenratte
Gast
Das Urteile werden dann wohl in Zukunft ausgewürfelt, eine 6 heißt dann wohl Freispruch.
PeterWolf
Gast
Versteigern wäre passender gewesen?
Burlesk
Gast
Geschreddertes Losverfahren, Kriterien anhand der vorhandenen Plätze?
Was besagt das IFG?
"Die parlamentarische Demokratie basiert auf dem Vertrauen des Volkes.
Vertrauen ohne Transparenz, die erlaubt zu verfolgen, was politisch geschieht, ist nicht möglich."
Dieser Grundsatz stammt aus einem im Jahre 1975 verkündeten Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Er markiert einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg vom Obrigkeitsstaat mit seinen Amtsgeheimnissen zu einem modernen demokratischen Rechtsstaat mit frei zugänglichen Informationen aus dem öffentlichen Bereich.
Die Informationsfreiheitsgesetze einiger Bundesländer haben diesen Grundsatz auch in dieser Weise festgeschrieben, und die Ende der achtziger Jahre einsetzende Archivgesetzgebung hat diese Entwicklung zum Teil bereits vorweggenommen. So wurde es zur gesetzlichen Pflicht, archivwürdige Unterlagen zu sichern und zu schützen."
http://www.zeit.de/2001/46/200146_essay-archiv.xml
Bayern wird wohl noch bisschen Zeit zur Umsetzung benötigen.
ennui
Gast
Das wird dann ja wohl wieder Zeter & Mordio geben, wenn der türkische WasserstandsAnzeiger einen und Sabah keinen der vier reservierten Plätze gewinnt.
Losfee
Gast
Wenn das Losverfahren so GERECHT ist, warum findet man das Urteil dann nicht auch gleich im Losverfahren.
Ene mene Muh, in den Knast kommst du.