Leistungsschutzrecht vor Verabschiedung: Schnell noch entschärft
Kurz vor der Verabschiedung des „Lex Google“ hat sich die Regierung auf eine abgeschwächte Version geeinigt. Der Streit ist damit aber nicht vom Tisch.
BERLIN dpa | Die schwarz-gelbe Koalition will das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage im Internet abschwächen. „Einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte“ sollten nicht von dem Gesetz betroffen sein, sagte der FDP-Netzpolitiker Manuel Höferlin am Dienstag. Auf einen entsprechenden Änderungsvorschlag hätten sich Rechtspolitiker von FDP und Union verständigt.
Damit würden die kurzen Textanrisse, die Suchmaschinen in ihren Ergebnislisten anzeigen, nicht mehr unter das Gesetz fallen. Eine konkrete Textlänge, die künftig lizenzfrei von Suchmaschinen und News-Aggregatoren zitiert werden darf, wird in der neuen Regelung allerdings nicht genannt.
„Mir war wichtig, dass man eine Lösung findet, die die Darstellung des Suchergebnisses ermöglicht, ohne dass der Besuch der Originalseite unnötig wird“, sagte Höferlin. Der Regierungsentwurf soll an diesem Mittwoch vom Rechtsausschuss des Bundestages beschlossen und am Freitag dann im Parlament verabschiedet werden.
Der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz kritisierte das Vorgehen der Regierungskoalition: „Das ist eine wesentliche Änderung des Gesetzes zum Leistungsschutzrecht und dazu muss es eine neue Anhörung geben“, schrieb von Notz im Kurzmitteilungsdienst Twitter.
Orientierung an Bildersuche
Höferlin betonte, das Leistungsschutzrecht solle sich an den Regeln zur Bildersuche im Internet orientieren. Der Bundesgerichtshof hatte Ende 2011 entschieden, dass die Suchmaschine Google Vorschaubilder („Thumbnails“) in ihren Suchergebnissen anzeigen darf.
Bei Texten sollten die Auszüge („Snippets“) durchaus mehr als die Überschrift und den Link zur Textquelle enthalt dürfen, sagte Höferlin. Damit könnten die Anwender sich bei der Internetsuche besser orientieren. Das Leistungsschutzrecht ziele in dieser Fassung vor allem auf Dienste, die komplette Zeitungsinhalte im Internet sammeln.
Das Leistungsschutzrecht in seiner ursprünglichen Form war von Internetfirmen wie Google und Branchenverbänden entschieden abgelehnt worden. Auch etliche Rechtsexperten äußerten verfassungsrechtliche Bedenken und bezweifelten die praktische Umsetzbarkeit.
Die Verleger setzen sich dagegen für ein Leistungsschutzrecht ein, weil Internet-Konzerne und News-Aggregatoren mit ihren Inhalten Geld verdienten, ohne sie angemessen an den damit verbundenen Erlösen zu beteiligen.
Die Verlegerverbände VDZ und BDZV reagierten vorsichtig auf die Nachricht vom neuen Gesetzentwurf: „Wir gehen davon aus, dass das Leistungsschutzrecht erstmals eine Rechtsposition der Presseverleger schafft, die ganz wesentlich zu dem notwendigen Schutz der gemeinsamen Leistungen von Verlegern und Journalisten im digitalen Zeitalter beitragen wird.“ Google wollte sich zunächst nicht zu dem veränderten Gesetzentwurf äußern.
Leser*innenkommentare
balea
Gast
Ich empfehle den Artikel von Udo Vetter, der sich schon lange mit dem Thema beschäftigt:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/02/27/ein-grauen-fr-alle-die-ins-netz-schreiben/
Holländer
Gast
Die Übernahme längere Texten war doch bereits durch das Copyright geschützt? Kann man dann das Gesetz nicht gleich lassen?