Kommentar Reform des Sexualstrafrechts: Selbstbestimmung ja, Rassismus nein

„Nach Köln“ wird das Sexualstrafrecht verschärft – das ist gut. Doch darf es nicht dazu führen, dass nicht weiße Täter eher verurteilt werden.

Eine junge Frau mit einem Frauen-Symbol auf der Wange, im Hintergrund verschwommen ein Mann

Erweitertes Sexualstrafrecht, ein Meilenstein in der Selbstbestimmung von Frauen Foto: imago/IPON

Der rechtspolitischen Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, zufolge soll ein „Nein heißt nein“ nun Teil der Reform des Sexualstrafrechts werden. Ein Meilenstein in der sexuellen Selbstbestimmung von Frauen.

Auch das sogenannte Begrapschen soll wie geplant zum Straftatbestand werden. Eine Form von Übergriff, die bis zur Silvesternacht in Köln kaum Beachtung fand. Diese Wahrnehmung hat sich mittlerweile völlig geändert.

Am Wochenende wurden zwei junge Frauen beim Berliner Karneval der Kulturen von zehn jungen Männern eingekreist, bedrängt, angefasst und beklaut. Berichte von T-Online bis „Tagesschau“ folgten.

So begrüßenswert die Berichterstattung über sexualisierte Gewalt auch ist, so sehr hat sie doch ein gewisses Geschmäckle. Die Polizei spricht von zwei Tätern „türkischer Herkunft“. Über die anderen sei noch nichts bekannt. Unter dem Text zum Vorfall bei Spiegel Online steht, dass die Kommentarfunktion abgestellt wurde, da „zu diesem Thema so viele unangemessene, beleidigende oder justiziable Forumsbeiträge“ gepostet würden.

Asylrecht und sichere Herkunftsländer

Es ist zumeist rassistischer Hass, der sich in Kommentaren über derartige Übergriffe Raum schafft. Auch die ersten Konsequenzen der Silvesternacht in Köln betrafen nicht die Opfer, sondern die vermeintlichen Täter: Es folgten eine Asylrechtsverschärfung und die Einstufung von Marokko, Algerien und Tunesien als sichere Herkunftsländer.

Jetzt wird „nach Köln“ die eigentlich logische Gesetzesänderung angepackt: die Reform des Sexualstrafrechts. Wichtig wird danach die Anwendung durch Polizist_innen in der Beweisaufnahme und Gerichte in der Urteilsfindung sein.

Es darf nicht nur dazu führen, dass nun weißen Frauen als Opfer eher geglaubt und nicht weiße Täter eher verurteilt werden. Gerade liegt der Fokus der Berichterstattung vor allem auf diesen Fällen.

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Stellvertretende Chefredakteurin der taz seit April 2016. Vorher Chefredakteurin des Missy Magazine. Aufgewachsen in Dresden. Schreibt über Kultur, Feminismus und Ostdeutschland. In der Chefredaktion verantwortlich für die digitalen Projekte der taz. Jahrgang 1985.

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