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Die Asyl- / Zuwanderungsrechte werden schon seit Jahrzehnten von jeder Bundesregierung mit Füßen getreten. Weder wird wohlwollend mit den Menschen verfahren noch wird klar Stellung zu etwas bezogen. Intransparenz und Mißtrauen beherrschen die Mitarbeiter der beteiligten Behörden. Leider verhält sich die BRD da schon seit vielen Jahren höchst verachtenswert.
Für die Vergabe der Einreisevisadurch die Konsulate ist das von der SPD geführte Aussenministerium zuständig. Die Konsulate dürfen dabei nicht einfach rechtswidrig die Visa vorenthalten, nur weil noch kein Sprachtest erfolgreich bestanden wurde. Also worauf wartet Herr Steinmeier? Die von der CDU gewünschte Rechtsbeugung sollten seine Konsulate nicht mitmachen, auch schon damit keine Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden können.
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"Schadenersatzforderungen" .... in diesem Kontext?! Sie belieben zu scherzen.
Das von Ihnen erwähnte "Aussenministerium" aka: Auswärtige Amt (AA) beauskunftete mir wiederholt, dass z.B. Indien ein souveränes(!) Land sei und (deshalb) seine Visa-Vergabe-Praxis jederzeit ad libitum geändert ausüben könne. Man verstieg sich beim AA sogar zu latent aggressiv wiederholten Behauptungen, dass es KEINE(!) Visa-Abkommen, auch nicht zwischen z.B. D und Indien gäbe (an die man sich dann logischerweise auch bilateral und überprüfbar zu halten hätte) – ich bat, solche einsehen zu können.
Das AA hat auch keinerlei Interesse, Vorfällen nachzugehen, bei denen (deutsche) Reisepässe auf indischen Botschaften in D im Zuge der postalisch durchgeführten Visa-Be-antragung, -arbeitung aus 'unerklärlichen' Gründen abhanden kamen, die Visagebühren aber trotzdem in voller Höhe in Rechnung gestellt wurden und man sich nicht mal ansatzweise für eine (anteilige) Kostenerstattung für die notwenige Neubeschaffung eines Reisepasses bereit erklärte! Stellungnahme des AA hierzu: Man habe seitens des AA keinerlei Einflussnahmemöglichkeit, möge sich diesbezüglich bitte an die entsprechenden indischen Behörden (in: 'Incredible!ndia') wenden.
Fakt war, ist und bleibt: das AA interessiert sich einen S*-Dreck für 'normale' Staatsbürger, geschweige denn, dass es deren Interessen schützte!
@addizzy Nimm's locker: Dein Reisepass ist nicht weg, den hat nur ein Anderer.
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danke, wenigstens Sie haben die gesamte Tragweite der Problematik auf Anhieb verstanden, wie aus Ihrem mir nur dezentes Unwohl bereitenden, fraternisierenden: MussManNichtWissen (richtig!) Lk. zu folgern wäre.
Eine Studie zu Einstellungen bei der Polizei legt jetzt den Abschlussbericht vor. Studienleiterin Anja Schiemann über überraschend positive Befunde – und einige Problembereiche.
Kommentar Familiennachzug: Unbeirrt bis zum nächsten Urteil
Beim Thema Integration setzt die Union weiter auf Hürden. Anderslautende Urteile des Europäischen Gerichtshofs stören sie nicht.
Sprachkurs in Leipzig: In Deutschland lernt es sich besser. Bild: dpa
Von einer „Willkommenskultur“, welche die Bundesregierung in Sonntagsreden so gerne beschwört, ist diese Schikane weit entfernt. Dennoch will die Große Koalition weiter an ihrem Grundsatz festhalten, dass erst einen Sprachtest bestehen muss, wer aus dem Ausland zu seinem Ehepartner nach Deutschland ziehen möchte.
Nur ein paar zusätzliche Ausnahmen für besondere „Härtefälle“ soll es künftig geben – das ist die Minimalkonzession, mit der sie jetzt auf ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs reagiert.
Dabei hat sich der Deutschtest als eine wirksame Hürde erwiesen, um den Familiennachzug aus all jenen Ländern zu erschweren, für die in Deutschland eine Visumspflicht gilt – und das sind die meisten Länder dieser Welt. Denn auch wenn der Test für deutsche Verhältnisse gar nicht so schwer erscheint, die Durchfallrate ist recht hoch. Die Zahl der Visa, die an nachziehende Ehepartner vergeben wurde, ist aus diesem Grund seit 2007, als die Hürde eingeführt, deutlich zurück gegangen – in manchen Ländern sogar um mehr als die Hälfte.
Die SPD lehnt es ab, den Sprachtest zur Voraussetzung für die Familienzusammenführung zu machen. Sie ist der Meinung, dass angeheiratete Ausländerinnen und Ausländer die deutsche Sprache auch in Deutschland lernen können – vielleicht sogar noch besser als in ihrem Herkunftsland. Doch gekämpft hat sie dafür nicht. So droht trotz des Urteils aus Luxemburg, fast alles beim Alten zu bleiben.
Österreich und die Niederlande, die einmal ähnliche Regelungen eingeführt hatten, haben sie nach vergleichbaren europäischen Gerichtsurteilen wieder auf Eis gelegt. Nur die Bundesregierung hält, auf Druck der Union, weiter unbeirrt an ihren Sprachtests fest. Jedenfalls, bis das nächste Urteil eines europäischen Gerichts sie eines Besseren belehrt.
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Kommentar von
Daniel Bax
Redakteur
Daniel Bax ist Redakteur im Regieressort der taz. Er schreibt über Politik und Popkultur – inbesondere über die deutsche Innen- und Außenpolitik, die Migrations- und Kulturpolitik sowie über Nahost-Debatten und andere Kulturkämpfe, Muslime und andere Minderheiten sowie über die Linkspartei und das neue "Bündnis Sahra Wagenknecht" (BSW). 2015 erschien sein Buch “Angst ums Abendland” über antimuslimischen Rassismus. 2018 folgte das Buch “Die Volksverführer. Warum Rechtspopulisten so erfolgreich sind.”
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