Gesetz gegen Ausreise: Kein Perso für Dschihadisten

Deutschen, die sich am Dschihad beteiligen wollen, kann in Zukunft der Personalausweis abgenommen werden, um sie an der Ausreise zu hindern.

Für bis zu drei Jahre kann deutschen Dschihadisten der Personalausweis entzogen werden. Bild: dpa

BERLIN afp | Dschihadisten, die sich an Kämpfen in Krisenregionen beteiligen wollen, kann künftig der Peronalausweis abgenommen werden. Der Bundesrat billigte am Freitag ein vom Bundestag im April beschlossenes Gesetz, das neben dem Ausweisentzug die Ausstellung eines Ersatzdokuments für bis zu drei Jahren vorsieht. Damit dürfen die Betroffenen nicht mehr in die Krisenregionen ausreisen.

Mit einer weiteren vom Bundesrat gebilligten Neuregelung macht sich strafbar, wer zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Straftat ins Ausland reist. Dabei ist bereits der Versuch strafbar. Das Gesetz verschärft die bisherige Bestimmung gegen die Ausbildung in ausländischen Terrorcamps.

Die Neuregelung schafft zudem einen neuen Straftatbestand der Terrorismusfinanzierung. Er stellt jegliche Sammlung, Entgegennahme oder Bereitstellung von Vermögenswerten unter Strafe, mit denen terroristische Aktivitäten finanziert werden sollen. Bisher war dies nur strafbar, wenn es um „nicht unerhebliche Vermögenswerte“ ging.

Mit dem neuen Gesetz setzt Deutschland die UN-Resolution gegen „foreign fighters“ – ausländische Kämpfer – aus dem vergangenen Jahr um. Die Resolution verpflichtet die Mitgliedsstaaten, Gesetze gegen die Ausreise solche Kämpfer zu erlassen.

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