Fragwürdige Festnahme beim CSD: Walk of Shame mit der Polizei

Nach seiner Festnahme wurde ein Teilnehmer der CSD-Parade von sieben Polizisten durch die halbe Innenstadt geführt. Nun verhandelt das Amtsgericht.

Ein grauhaariger Mann mit freiem Oberkörper und ausgeschnittener Lederhose schwenkt eine Regenbogenfarbe.

Mancher entblößt sich gern beim CSD – aber selbstbestimmt und nicht in Polizeigewahrsam Foto: dpa

HAMBURG taz | Von einem „Walk of Shame“ spricht Rechtsanwalt Lino Peters. Einem Weg der Schande, den sein Mandant hätte gehen müssen. Die Hände mit Handschellen auf dem Rücken gefesselt, in goldener Strickjacke und mit Glitzer auf den Wangen wurde Dominik B. von sieben Polizeibeamten vom Jungfernstieg über den Gänsemarkt bis zum Polizeikommissariat 14 (PK 14) in der Caffamacherreihe geführt. Vorbei an den Menschenmassen, die wegen der Parade des Christopher-Street-Days (CSD) in die Hamburger Innenstadt gekommen waren. An der hatte auch Dominik B. bis zu seiner Festnahme teilgenommen.

Seinen Fall verhandelt nun das Amtsgericht Mitte. Ihm wird gewaltsamer Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft fordert die Zahlung von 40 Tagessätzen á 30 Euro.

Ein Strafmaß, das man eigentlich auch hätte hinnehmen können, bezahlen, fertig. Aber es gehe in diesem Fall vor allem um die Frage, was man überhaupt alles hinnehmen muss, sagt Verteidiger Lino Peters zu Anfang der Verhandlung. Peters geht davon aus, dass das „öffentliche Schaulaufen“ mit seinem Mandanten willkürlich und damit rechtswidrig war.

Doch auch, was davor passierte, verdient nach Aussagen verschiedener Zeugen zumindest das Prädikat ‚fragwürdig‘: In einer Erklärung schildert Dominik B., wie er am 5. August 2017 zunächst während der CSD-Parade im Tross des Wagens der „Queer Refugees“ mitgelaufen sei.

Er habe sich auf Höhe des Nivea-Hauses kurz mit Bekannten unterhalten und dann wieder zum „Queer Refugees“-Wagen aufschließen wollen, um eine Tasche zu holen, die sich noch auf dem Wagen befand. Doch ein Polizist verweigerte ihm den Durchgang mit den Worten: „Hier geht’s nicht lang.“ Dominik B. habe mehrere Mal darauf hingewiesen, dass er nur seine Tasche holen wolle. Mit einem „Jetzt reicht’s“ habe ihm einer der Polizisten vor die Brust gestoßen und kurz darauf sei er zu Boden geworfen worden.

„Das war der körperlich krasseste Übergriff auf mich“, schildert Dominik B. Die Hände des 36-Jährigen, Oberlippenbart, schmächtige Figur, zittern ein wenig, während er seine Erklärung verliest. Er habe vorher nie Gewalt erfahren und auch selber nie jemanden verprügelt.

Die zwei Polizeibeamten, John R. und Ronny L., sagten vor Gericht als Zeugen aus, sie hätten ihrem Kollegen zu Hilfe eilen müssen, da sich Dominik B. heftig gewehrt habe. Was vorher passierte, hätten beide allerdings nicht mitbekommen. Auch nicht, dass sich ihr Kollege bei der Aktion anscheinend verletzte. Auch auf die Frage, warum der Angeklagte überhaupt zu Fuß und nicht mir dem Polizeiwagen zur Wache gebracht wurde, haben sie keine Antwort.

Als Zeuge erschienen Martin F. und Daniel S., Freunde des Angeklagten, die ebenfalls den CSD feierten. Laut den beiden habe Dominik B. die Polizeibeamten nicht angegriffen und sich auch nicht gewehrt. Sie begleiteten ihren Freund und die sieben Beamten zum PK 14, Martin F. filmte die Prozedur mit seinem Handy.

Dass er knapp sechs Wochen nach dem Vorfall eine Vorladung erhält, weil gegen ihn wegen „Gefangenenbefreiung“ ermittelt wird, dies jedoch vier Wochen später wieder eingestellt wird, ist ein weiteres Kuriosum in diesem Fall.

Am 26. Februar soll der Beamte aussagen, der Dominik B. mit dem sogenannten Kopfgriff zu Boden brachte, der sich am gestrigen Montag aber krank gemeldet hatte. Dass sich neue Erkenntnisse aus seiner Aussage ziehen lassen, bezweifelt Verteidiger Peters: „Die Befragung hat so auch schon deutlich gemacht, dass die Polizei nicht einfach Zeuge ist, sondern Partei.“

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