Forensik statt Freiheit: Freigesprochen hinter Gittern

Die Stalkerin Meike S. wurde nach einem langen Prozess in die Psychiatrie eingewiesen. Mitverantwortlich sollen Verteidigung und Unterstützer sein.

Francisco de Goya späte Kreidezeichnung – ein Plädoyer für eine menschliche Psychiatrie Foto: Zeichnung: Goya

Meike S. hat nun zwar ihren Freispruch in der Tasche, nach Hause darf sie aber trotzdem nicht. Die 48-jährige Bremerin hatte ihren Ex-Partner trotz Kontaktverbot mit SMS und Anrufen belästigt und bedroht. Auch sein Auto hat sie schwer beschädigt. Schuldunfähig sei sie, urteilte das Landgericht vergangene Woche und folgt damit dem bestellten Gutachten. Dass S. trotzdem weiterhin in der Forensik am Klinikum Bremen-Ost einsitzen wird, liegt am gleichen Papier: Die Gutachterin attestiert S. eine „Manie mit psychotischen Symp­tomen“ und geht davon aus, dass S. gegenüber ihrem ehemaligen Partner „erheblichen Straftaten“ verüben könne.

Dass sein Urteil nun auch rechtskräftig wird, daran übt Thorsten Prange, Vorsitzender Richter am Landgericht, Zweifel. Eine Revision ist möglich und da die Verteidigung, wie Prange in seiner Urteilsbegründung ausführt, mit außergewöhnlich harten Bandagen gekämpft habe, rechne er mit der Anfechtung. Die Verteidigung hatte etwa Bedenken gegenüber dem Gutachten, das an entscheidenden Stellen nur ausführe, was „nicht auszuschließen“ sei. Auch waren die Gerichte lange fälschlicherweise von einer Vorstrafe ausgegangen.

Das Verfahren habe zu lange gedauert, sagt Prange, darin gebe er der Verteidigung recht. Nur seien die Anwälte daran selbst schuld, weil sie eine unnachgiebige „Alles-oder-Nichts-Strategie“ verfolgt und das Verfahren mit ihren Befangenheitsanträgen in die Länge gezogen hätten. Hätte sich S. auf die Psychopharmaka eingelassen, so Prange, dann wäre sie nun vermutlich auf Bewährung draußen. Doch S. will keine Medikamente und keine Klinik mehr. Weil ihr die Krankheitseinsicht fehle, behauptet Prange – weil die Klinik Menschen nur ruhigstelle, heißt es hingegen von der Psychiatriekritischen Gruppe.

Diese AktivistInnen hatten sich in das Verfahren eingemischt, den Fall öffentlich gemacht und S. auch privat unterstützt. Als sie vorübergehend aus der Untersuchungshaft entlassen wurde, hat ihr die Gruppe eine Wohnung besorgt. „Sicher gut gemeint“, sagt Prange, aber zeitweise sei ihm das „wie fundamentaler Feldzug gegen Maßregelvollzug und die Forensik“ vorgekommen – auf dem Rücken der Beklagten. Richter und Gutachterin sagen nun, dass gerade diese Unterstützung S. geschadet habe. Eine wahnhafte Ablehnung der Psychiatrie und ihr Misstrauen gegen die Justiz seien dadurch verstärkt worden.

Mit ihren Zweifeln ist die Angeklagte derzeit jedoch nicht allein: Gerade als das Verfahren sich dem Ende neigte, entbrannte in Bremen eine politische Debatte über die Zustände am Klinikum-Ost. Abgeordnete quer durch die Bürgerschaftsfraktionen und selbst die Gesundheitssenatorin hatten die Klinik scharf kritisiert, weil dort systematische Fixierungen vorgenommen und Therapien jenseits der Medikation oft nicht angeboten werden. Das Krankenhaus lenkte ein, klagte über seinen Personalmangel und tauschte vergangene Woche sogar die Chefetage aus.

Gefährlicher Automatismus

Meike S. vertraut der Klinik nicht. Dabei müsse so eine Einweisung ja auch gar nicht lange andauern, sagt Prange. Die Forensik sei kein finsteres Loch, „in dem Menschen vergessen werden“. Prange verweist auf 150–180 PatientInnen und über 1.000 Anhörungen durch die Kammer. Die Positionen scheinen unvereinbar: Gerade in dem, was der Richter als Ausweis von Expertise und Verantwortungsbewusstsein anführt, sehen die PsychiatriekritikerInnen als einen gefährlichen Automatismus. Eben darum begleiteten sie solche Prozesse. Für Meike S. standen sie mit Transparenten vor der Tür, führten drinnen Protokoll und wollten moralische Unterstützung leisten. Zwischendurch wurden sie sogar als ZeugInnen gehört. Dass sie mit ihrer Grundsatzkritik nach eigener Einschätzung keinen Einfluss auf den Prozess­ausgang nehmen konnten, beschäftigt die AktivistInnen auch nach Ende des Verfahrens.

Dass sie schuld sein sollen an der Verschlechterung von S.s Zustand, verärgert die Gruppe. Ob sie künftig nochmal versuchen, vor Gericht Gehör zu finden, steht dennoch auf dem Prüfstand. Man habe sie missverstanden und zum Nachteil von S. „umgedeutet“, sagen sie – „fast als Spitzel benutzt.“ Und was aus einer Aussage gemacht werde, liege eben nicht in ihrer Hand.

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