Ex-Bundesminister und FDPler: Bahr erklärt Amis Krankenkassen
Nach dem Leben auf der Überholspur, wie Daniel Bahr seine Ministerzeit selbst nennt, geht der Politiker jetzt zu einem Think Tank in die USA. Das wird sicher entspannt.
BERLIN afp/dpa | Der frühere Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) wird die US-Regierung bei ihrer umstrittenen Gesundheitsreform beraten. Bahr sagte der Bild am Sonntag, er werde ab Mitte Februar beim Think Tank „Center for American Progress“ die Gesundheitsreform „begleiten und beratend tätig sein“.
Bahr war laut dem Bericht von US-Regierungsvertretern angesprochen worden, ob er helfen könne. „Als Liberaler musste ich schmunzeln, als ich in einer Diskussion mal als Sozialist bezeichnet wurde, weil ich meinte, dass jeder Bürger eine Krankenversicherung haben sollte.“
Zudem wird Bahr an der Universität von Michigan als Gastdozent für Gesundheitsökonomie arbeiten. Bahr sagte, er finde seine neue Aufgabe „unglaublich spannend“.
Bahr will nach der schweren FDP-Niederlage bei der Bundestagswahl zugleich Abstand zu Berlin gewinnen. „Ich nehme eine Auszeit vom Berliner Politikbetrieb“, sagte er. Er habe als Gesundheitsminister und Wahlkämpfer jahrelang auf der Überholspur gelebt.
Seine Ehefrau und die sieben Monate alte Tochter werden Bahr nach Washington begleiten. Seine Familie freue sich nun auf eine andere Kultur „mit ganz neuen Eindrücken“. Im Juni wollen sie zurückkehren. Bahr war von 2011 bis Ende 2013 Bundesgesundheitsminister.
Die von US-Präsident Barack Obama gegen den Widerstand der Republikaner vorangetriebene Gesundheitsreform tritt in mehreren Etappen in Kraft. Das Maßnahmenbündel soll insgesamt mehr als 30 Millionen unversicherten Menschen in den USA Zugang zu einer Krankenversicherung verschaffen. Im Kern steht die Pflicht aller Bürger, sich bei einer Krankenkasse zu versichern.
Leser*innenkommentare
Schreihalsr Bahr
Gast
Hah, hah, soll der Bahr für immer in die USA gehen und dort in der Gosse landen.
Alle sind nur zwangskrankenversichert, weil das Gewinn bringend ist. Mehr nicht.
OB der Zwang grundgesetzwidrig ist, muss noch rechtlich betrachtet und befunden werden.